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Verkehrsprojekt in Magdeburg verhandelt Gericht lehnt Beweisanträge zum Bahnhofstunnel ab

Von Martin Rieß 10.10.2013, 15:39

Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat im Magdeburger Justizzentrum seine mündliche Verhandlung zum Bahnhofstunnel Magdeburg fortgesetzt. Verhandelt werden die Klagen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und des City Carrés gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt Magdeburg. Dieser soll den Weg frei machen für eine Entflechtung des Straßenbahn- und Fußgängerverkehrs auf der einen und des Autoverkehrs auf der anderen Seite im Zuge des Neubaus der Eisenbahnbrücken am Hauptbahnhof über die Ernst-Reuter-Allee.

Die Kläger befürchten eine Verschlechterung der Verkehrssituation und damit einhergehend eine zunehmende Belastung durch Luftverschmutzung und Lärm, zudem sieht das City Carré eine Gefahr für den wirtschaftlichen Betrieb des Einkaufs- und Bürokomplexes aufgrund einer schlechteren Verkehrsanbindung. Beide Kläger zweifeln die von der Stadt vorgebrachten Prognosen als unzureichend und fehlerhaft an und rechnen mit einem Dauerstau im Tunnel und einem Verkehrskollaps an der Kreuzung Otto-von-Guericke-Straße/Ernst-Reuter-Allee.

Dem Wunsch der Kläger, neue unabhängige Gutachten erstellen zu lassen, mochte der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts allerdings nicht folgen und lehnte alle entsprechenden Beweisanträge ab. Nach der Beratung zur Zulässigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Stadt soll dieser den Prozessbeteiligten schriftlich zugestellt werden.

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