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Oberbürgermeister erleichtert Bundesgericht macht den Weg zum Tunnel frei

Von Martin Rieß 26.07.2014, 03:18

Magdeburg l Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Tunnel unter den Magdeburger Bahnhofsbrücken darf gebaut werden. Schon seit Monaten laufen die vorbereitenden Arbeiten seitens der Städtischen Werke Magdeburg, die hier eine neue große Abwasserleitung bauen.

Im Einzelnen haben die Bundesrichter jetzt die Kollegen vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigt. Die hatten die Klagen vom Bund für Umwelt und Naturschutz und dem Eigentümer des City Carrés abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Letzteres hatten die Anwälte des City Carrés wiederum mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten. Doch dessen Richter mochten keine Fehler im Magdeburger Verfahren erkennen.

In der Magdeburger Stadtverwaltung sorgte die Entscheidung für Erleichterung und Freude, weil nun "damit endlich die letzte rechtliche Hürde für das Großprojekt genommen wurde und wie geplant weitergearbeitet werden kann", so Oberbürgermeister Lutz Trümper. Will heißen: Jetzt kann auch das Tiefbauamt loslegen, nachdem es bereits am 10. April 2012 den Planfeststellungsbeschluss gegeben hatte, die Klagen den Beginn der Bauarbeiten aber ausgebremst hatten.

Deutsche Bahn hat Zweifel an Brückenfertigstellung

Was die bereits laufenden Arbeiten der Städtischen Werke angeht: Diese wären in jedem Fall fällig gewesen, mit ihnen soll die Leistungsfähigkeit der Kanalisation gerade bei Starkregen nicht allein in der unmittelbaren Umgebung, sondern bis weit hinein nach Stadtfeld erhöht werden. Im Zuge der Arbeiten am Wasserrohr war im vergangenen Jahr eine Fliegerbombe am Damaschkeplatz gefunden und entschärft worden.

Trotz dieser ersten Schritte zum Bau des Bahnhofstunnels hatte das juristische Tauziehen bis zuletzt für Unruhe bei den Beteiligten gesorgt. So hatte vor ziemlich genau zwei Monaten die Deutsche Bahn Zweifel angemeldet, ob die Fertigstellung der neuen Eisenbahnbrücken über die Ernst-Reuter-Allee wie zuletzt geplant bis 2018 noch zu realisieren sei. Grund: Ihr Brückenprojekt ist als Eisenbahnkreuzung mit dem Tunnel verknüpft.

Die Kritiker der Unterführung hatten bemängelt, dass es mit dem Tunnel zu einer Verschärfung der Verkehrs- und Umweltbelastungen insbesondere an der Ausfahrt in Richtung Otto-von-Guericke-Straße kommt. Daher sei der Tunnel, so ihre Argumentation, nicht zulässig.

300 Einwendungen gegen den Tunnel

Die Stadtverwaltung hatte dieser Einschätzung widersprochen und argumentiert, dass durch die Trennung der Verkehrsströme Fördermittel flössen und das Vorhaben daher für die Stadtkasse die günstigere Variante sei.

Die Tunnelgegner hatten indes auch angeregt, das Straßenniveau abzusenken, damit die Straßenbahn auch unter den neuen Brücken fahren kann - unter den alten ist dies nur aufgrund einer Sonderregelung und des Bestandsschutzes möglich. Diese Idee hatte die Verwaltung wiederum für unpraktikabel befunden, da dann auch die Brückenlager hätten neu errichtet werden müssen.

Insgesamt waren während der öffentlichen Beteiligung zum Planfeststellungsbeschluss 300 Einwendungen eingegangen. Diese waren vom 28. November bis 2. Dezember 2011 erörtert worden.