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Kernpunkte der neuen Kommunalverfassung Sachsen-Anhalts

16.05.2014, 01:17

Die neue Kommunalverfassung fasst mehrere bisherige Vorschriften (Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Verbandsgemeindegesetz) zusammen und tritt am 1. Juli in Kraft.

Die Hürden für Bürgerbegehren werden reduziert. So entfällt die Vorschrift, dass nur wichtige Angelegenheiten Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein dürfen. Fristen werden verlängert, Quoren gesenkt. Bei einer Stadt bis 20 000 Einwohnern beispielsweise müssen 1000 Unterschriften zusammenkommen.

Bürger in Ortschaften mit einem Ortsvorsteher erhalten von 2019 an die Möglichkeit, einen Ortsvorsteher direkt zu wählen. Bisher wurde der Ortsvorsteher vom Gemeinderat gewählt.

Die Haftung von ehrenamtlichen Bürgermeistern wird auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und maximal die Höhe der Aufwandsentschädigung einer Wahlperiode begrenzt.

Vorschriften über den Sitzungsrhythmus von Gremien und Mängel bei der Einladung werden gelockert.

Rechtsunsicherheiten im Kommunalrecht werden beseitigt. So wird nun klargestellt, dass Kommunen Spenden oder Schenkungen annehmen dürfen.