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Nach Gerichtsentscheid zu Steuern "Das war eine Niederlage mit Ansage"

Von Andreas Stein 07.06.2014, 03:21

Magdeburg l Erst Ortsteile eingemeinden und dann trotz gegenteiliger Verträge die Grund- und Gewerbesteuern hoch? Die Praxis etlicher Städte und Großgemeinden in Sachsen-Anhalt nach der Gemeindegebietsreform hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Ende Mai als unzulässig kassiert. SPD und Linke haben nun scharfe Kritik am Innenministerium um Minister Holger Stahlknecht (CDU) geäußert. "Das war eine Niederlage mit Ansage", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Rüdiger Erben der Volksstimme. Denn das Ministerium hatte 2011 per Runderlass Gemeinden in Geldnot ausdrücklich darin bestärkt, Bürgern und Firmen in die Taschen zu greifen. Tenor: Haushaltsausgleich rechtfertigt Vertrauens- und Vertragsbruch. Bereits damals brandete Protest auf, woraufhin Innenminister Stahlknecht erklärt hatte, der Erlass sei kein Freibrief zur Steuererhöhung, sondern nur die "ultima ratio".

In der Praxis sah das offensichtlich anders aus. Doch die neu entstandenen Gemeinden müssten das Risiko einer verschlechterten Haushaltslage tragen, sofern sie im Vertrag keine Vorbehaltsregelung fixiert haben, unterstrich nun das Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss bestätige die Rechtsauffassung seiner Fraktion, teilte Gerald Grünert, kommunalpolitischer Sprecher der Linke mit. Er sieht nun die Landesregierung in der Pflicht, Mehrkosten über den kommunalen Finanzausgleich anzufedern.

Das Innenministerium mochte die Entscheidung am Freitag nicht kommentieren. "Wir warten die Begründung des Oberverwaltungsgerichtes ab", sagte Innen-Staatssekretär Ulf Gundlach der Volksstimme. Minister Stahlknecht weilte im Urlaub. Nach der Gemeindegebietsreform hatte die Stadt Güsten (Salzlandkreis) 2009 im Ortsteil Amesdorf trotz gegenteiliger Vereinbarungen im Gemeindegebietsvertrag auf Druck der Kommunalaufsicht Grund- und Gewerbesteuern erhöht. Dagegen hatten mehrere Bürger und Gewerbetreibende geklagt und jetzt endgültig Recht bekommen. Laut Experten müssen nun etliche Kommunen in Sachsen-Anhalt mit erheblichen Steuer-Rückforderungen rechnen - im Fall Güsten sollen die Einbußen rund 500000 Euro betragen.