Städte und Gemeinden entscheiden
Sachsen-Anhalts Kommunen legen selbst fest, wie hoch die Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige ausfallen. Das Innenministerium gibt dafür nur einen Rahmen vor. Beispiele aus dem neuen Runderlass:
Mitglieder des Kreistages (weniger als 150000 Einwohner): von 205 auf 230 Euro (Höchstbetrag)
Mitglieder des Kreistages (mehr als 150000 EW): von 231 auf 300 Euro (Höchstbetrag)
Mitglieder eines Gemeinderates (5000 - 10000 EW): von 103 auf 125 Euro (Höchstbetrag)
Ehrenamtliche Bürgermeister (3000 - 5000 EW): 980 bis 1500 Euro statt bisher 870 bis 1330 Euro