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Briefwahl-Panne 2315 dürfen noch einmal wählen

16.08.2014, 01:15

Eine solche Verwaltungspanne ist noch nie in Sachsen-Anhalt passiert. Daher gibt es auch noch keine gesetzliche Regelung. Inzwischen ist aber weitestgehend klar, welche Bedingungen für die am 9. November anberaumte Wiederholung der Briefwahl gelten.

Stendal l 2315 Stendalerinnen und Stendaler über 16 Jahre dürfen noch einmal wählen. Sie hatten für die Kommunalwahl am 25. Mai die Briefwahl beantragt und an dem Tag nicht im Wahllokal abgestimmt. Rathaus-Sprecherin Sandra Slusarek weist darauf hin, wie die Wiederholung ablaufen wird: "Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigungskarte und kann dann die Briefwahlunterlagen anfordern oder am Wahltag ins Wahllokal gehen."

Wahllokal soll barrierefrei und ausreichend groß sein

Dieses Verfahren wählt die Stadt, weil es in Sachsen-Anhalt keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen zur Wiederholung der Briefwahl gibt. "Daher soll die Wiederholungswahl möglichst so ausgestaltet werden wie die Hauptwahl", so Slusarek.

Wo das Wahllokal sein wird, ist derzeit noch offen und wird von der Verwaltung geprüft. "Dabei spielt eine besondere Rolle, dass das Wahllokal barrierefrei und ausreichend groß sein muss, weil unter Umständen mit einem großen Andrang am Wahltag zu rechnen ist. Überdies muss es in der Nähe der Räume liegen, in denen die Briefwahlvorstände die Wahlunterlagen auszählen", erläutert die Rathaus-Sprecherin. Dafür hat die Verwaltung noch Zeit. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden spätestens 35 Tage vor der Wahl - also bis Anfang Oktober - versandt.

Mitte-Fraktion beantragt Extra-Infoblatt

Reiner Instenberg, Vorsitzender der neuen Mitte-Fraktion aus SPD, FDP und Piraten im neuen Stadtrat, kündigt an, dass seine Fraktion beantragen wird, dass zur Benachrichtigung ein Infoblatt verschickt werden soll, auf dem "sachlich und für jeden nachvollziehbar erläutert wird", warum diese Wiederholungswahl erforderlich ist.

Die Briefwahlstimmen von 2037 Wählern waren am 25.Mai ausgezählt, aber letztlich nicht gewertet worden. Doch nicht nur sie können erneut abstimmen. Die Benachrichtigung erhalten auch jene 174, deren Wahlscheine beziehungsweise Stimmzettel aus Formfehlern nicht gültig waren. Zwei Stimmzettel von Briefwählern waren erst nach dem Wahltag eingegangen - sie dürfen ebenso erneut wählen wie jene 104, die Unterlagen beantragt, aber die Stimmzettel nicht zurückgesandt hatten. Sie bekommen nun die zweite Chance, dies doch zu tun.

Nicht erneut abstimmen dürfen indes die zehn Wahlberechtigten, die am 25. Mai im Wahllokal ihre Stimme abgegeben hatten, obwohl bei ihnen in den Unterlagen verzeichnet worden ist, dass sie bereits Briefwahlunterlagen erhalten hatten. Diese waren dann aussortiert worden. In mindestens einem Fall ist dies jetzt nach der Strafanzeige der Stadt (siehe Artikel auf dieser Seite) ein Fall für den Staatsanwalt.

Nur vier Vollmachten sind erlaubt

Klar ist, dass die Rathaus-Mitarbeiter nunmehr Stimmzettel für maximal vier Vollmachten ausreichen werden. Dass im Mai entgegen der Vorschriften 179 Unterlagen an nur zwölf Bevollmächtigte ausgegegen worden waren, macht diese Nachwahl erforderlich.

Wie dies genau passiert ist, dürfte nach den strafrechtlichen Ermittlungen klarer werden. Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt (CDU) hat die "politische Verantwortung" dafür übernommen, dass er die Mitarbeiter auf diesen neuen Passus bei den Vollmachten nicht hingeweisen habe.

Offen ist derzeit, ob alle Kandidaten vom Mai wieder auf dem Stimmzettel stehen werden. Klar ist bislang nur, dass die Parteien keine neuen Bewerber benennen können. Ob der Anfang Juli verstorbene stellvertretende Stadtratsvorsitzende Klaus-Peter Noeske (Linke) bei der Wiederholungswahl gestrichen wird, ist noch nicht geklärt. Laut Slusarek soll dies der Wahlausschuss entscheiden. Die Stadt hat die Parteien jedenfalls gebeten, bis spätestens 15. September mögliche Änderungen ihrer Listen durch Wegzug oder Tod von Kandidaten mitzuteilen.