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Betrugsbekämpfer ermitteln gegen Landesgesellschaft Im Visier der EU-Korruptionsjäger

Prüfer der EU-Antikorruptionsbehörde (Brüssel) durchleuchten derzeit mit
Hochdruck die Vorgänge um die Landesgesellschaft IBG. Dem Land drohen
Rückforderungen in Millionenhöhe. Der Landesrechnungshof setzt in der
IBG-Affäre Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) unter Druck.

Von Michael Bock und Christopher Kissmann 05.02.2015, 01:23
Korruptionsverdacht: Im vorvergangenen Jahr sind laut einem Medienbericht gegen 19 Bundesbedienstete Ermittlungen eingeleitet worden. Foto: Franziska Kraufmann/Symbol
Korruptionsverdacht: Im vorvergangenen Jahr sind laut einem Medienbericht gegen 19 Bundesbedienstete Ermittlungen eingeleitet worden. Foto: Franziska Kraufmann/Symbol dpa

Magdeburg l Die Prüfer des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung beklagen schon seit längerem, dass in Sachsen-Anhalt lax mit EU-Fördergeldern umgegangen wird. Erst im Sommer 2014 hatten sie dem Land ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Aufsicht der Behörden über die EU-Gelder (570000 Euro) für die Jahnhalle in Wolmirstedt sei "mangelhaft" und unprofessionell gewesen, kritisierten die Korruptionsjäger damals.

Doch in der IBG-Affäre geht es um ganz andere Summen. Das Wirtschaftsministerium bestätigte am Mittwoch, dass allein in der zurückliegenden EU-Förderperiode (2007 bis 2013) rund 60 Millionen Euro für IBG-Beteiligungen ausgezahlt worden seien: "Davon entfallen 45 Millionen Euro auf EU-Gelder." Nun drohen Sachsen-Anhalt millionenschwere Rückforderungen der Europäischen Union. Es erhärtet sich der Verdacht, dass Gelder nicht sachgerecht eingesetzt wurden.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung lässt sich noch nicht in die Karten gucken. Ein Sprecher sagte der Volksstimme gestern nur: "Wir verkünden keine Zwischenergebnisse. Aber wenn wir Unregelmäßigkeiten finden, wird die EU Geld zurückfordern."

Schon im Januar vorigen Jahres hatte Joaquín Almunia, bis Oktober 2014 EU-Kommissar für Wettbewerb, auf eine Anfrage der Grünen deutliche Hinweise auf mögliche Rückforderungen gegeben: "Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgenommen." Doch in Sachsen-Anhalt sollten offenbar auch solche Firmen mit EU-Geld aufgepäppelt werden - letztlich mit wenig Erfolg.

Der Landesrechnungshof stellte bereits in einem im Oktober 2013 vorgestellten Prüfbericht fest, die IBG habe "fortlaufend hohe Jahresfehlbeträge". Bis zum 31. Dezember 2010 befänden sich insgesamt 29 der 108 Beteiligungsnehmer mit Anschaffungswerten von rund 38 Millionen Euro in Insolvenz. Zuletzt hatte etwa das "AWS Achslagerwerk" in Staßfurt (Oktober 2014) Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen hatte zuvor IBG-Gelder in Millionenhöhe erhalten.

Problematisch dürfte für das Land zudem werden, dass die IBG auch Firmen mit einem Sitz außerhalb Sachsen-Anhalts förderte. Dazu stellte EU-Kommissar Almunia unmissverständlich fest, dass die EU-Gelder "ausschließlich für Projekte in Sachsen-Anhalt in Betracht" kämen.

Durch Volksstimme-Recherchen war zudem bekannt geworden, dass nicht nur Millionenbeträge der IBG in das Firmenreich des Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Klaas Hübner geflossen sind, sondern dass diese durch den Erlass sogenannter Stundungszinsen auch steuerlich begünstigt wurden. Der Landesrechnungshof hatte dies durch Zufall bei einer Gewerbesteuerprüfung entdeckt.

Der Rechnungshof hat jetzt Hinweise darauf, dass das Land in weiteren Fällen auf Stundungszinsen IBG-geförderter Firmen verzichtet hat. Doch das Finanzministerium blockt ab. Das Haus von Jens Bullerjahn hat alle Finanzämter angewiesen, keine Unterlagen an die Prüfer herauszurücken.

Doch der Präsident des Landesrechnungshofs, Ralf Seibicke, gibt nicht klein bei. Er gehe davon aus, dass "keine weitere Behinderung" seiner Behörde erfolge, sagte er gestern. Zugleich kündigte er an, ab dem 9. Februar die Prüfung in den zuständigen Finanzämtern fortzusetzen. Dabei soll es sich um die Finanzämter Magdeburg, Bitterfeld-Wolfen und Staßfurt handeln. Das Finanzministerium hatte auf das Steuergeheimnis gepocht. Seibicke sagte: "Das Steuergeheimnis steht einer Prüfung durch den Landesrechnungshof nicht entgegen."