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Rechtliche Grundlagen für den Zinserlass

21.03.2015, 01:18

Kann ein Unternehmen seine Steuern nicht pünktlich zahlen, kann das Finanzamt die Schuld stunden. Pro Monat sind 0,5 Prozent Stundungszinsen fällig. In Härtefällen können die Finanzämter diese Zinsen im Einzelfall erlassen. Das regelt die Abgabenordnung (Paragraf 234). Ob im Fall des Bullerjahn-Freundes Klaas Hübner ein Härtefall vorlag, ist umstritten. Der Rechnungshof hat einen Prüfbericht in Arbeit. Erste Ergebnisse werden im April erwartet. (js)