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Oberverwaltungsgericht Magdeburg Straathof darf wieder Schweine züchten

Von Franziska Ellrich und Dominik Bath 18.04.2015, 01:18

Magdeburg/Gladau l Vor vier Monaten verbot der Landkreis Jerichower Land dem Schweinezüchter Adrianus Straathof bundesweit die Tierhaltung. Am Freitag musste die Kreisverwaltung eine Niederlage einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg kippte im Eilverfahren den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Dezember. Straathof darf damit vorläufig wieder Schweine halten. Das verhängte Berufsverbot ist aufgehoben.

"Wir triumphieren nicht, sondern fühlen uns in unserer Auffassung bestätigt", sagte Straathof-Sprecher Dietrich von Gumppenberg. Bei Kontrollen in den Ställen anderer Bundesländer seien keine so schwerwiegenden Verstöße festgestellt worden, dass sie eine derart gravierende Maßnahme wie ein Berufsverbot rechtfertigen könnten, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts. Allein eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sei nicht ausreichend, bereits jetzt praktisch ein Berufsverbot zu verhängen.

Haltungsverbot im Jerichower Land gilt weiter

Adrianus Straathof hat inzwischen in seinen mehr als 20 Betrieben im gesamten Bundesgebiet die Funktion als Geschäftsführer abgegeben. Auch das habe man am Oberverwaltungsgericht berücksichtigt. Den Landrat des Jerichower Landes Steffen Burchhardt hat die Entscheidung überrascht. In den nächsten Tagen werde sich klären, ob der Landkreis gegen den Beschluss Beschwerde einlegt oder ihn "so hinnimmt und sich auf das Hauptsacheverfahren konzentriert", sagt Burchhardt.

Ob in Straathofs Ställen wirklich Ferkel gequält worden sind, soll im anstehenden Prozess am Magdeburger Verwaltungsgericht geklärt werden. Das Verfahren ruht jedoch. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zur Frage der Größe der Kastenstände, in denen Sauen nach der Besamung leben, soll noch abgewartet werden.

Dorothea Frederking, Landtagsabgeordnete der Grünen, erwartet ein Urteil im Sinne des Tierschutzes: "Den Schweinen sind Schmerzen zugefügt worden. Hier muss konsequent gehandelt werden." Aus dem Gladauer Straathof-Stall müssen die Tiere schon jetzt raus. Das Haltungsverbot für die Anlage im Jerichower Land gilt weiterhin.