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Auswahlgrundsätze von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt? Stockmann-Konkurrent zieht vor Bundesverfassungsgericht

Von Winfried Borchert 23.02.2011, 04:34

Die Berufung des Stasi-Landesbeauftragten Ulrich Stockmann (60, SPD) wird sich voraussichtlich weiter verzögern. Gestern wurde bekannt, dass ein unterlegener Mitbewerber Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Der Konkurrent geht damit gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vor.

Magdeburg. Beschwerdeführer ist der Kommunikationswissenschaftler Söhnke Streckel (40) aus Wernigerode. Dessen Anwalt reichte nach Volksstimme-Informationen am 16. Februar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Streckel ist seit 2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Behörde des Stasi-Landesbeauftragten tätig. Bereits kurz nach Stockmanns Wahl durch den Landtag am 11. November 2010 hatte Streckel per Eilantrag die Berufung angefochten, war aber damit vor den ersten beiden Instanzen gescheitert.

Seine Verfassungsbeschwerde begründet Streckel mit einer vermeintlichen Verletzung des sogenannten Bewerbungsverfahrens- anspruchs des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass öffentliche Ämter dem nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besten Bewerber zu übertragen sind. Das Oberverwaltungsgericht hatte dagegen dargelegt, der Landtag habe einen weitreichenden Spielraum für seine Entscheidung, wen er wähle.

Streckel argumentert jetzt, Stockmann fehle die fachliche Eignung für das Amt des Stasi-Landesbeauftragten. Daher sei bereits das vorgeschaltete Auswahlverfahren der Landesregierung fehlerhaft gewesen, aus dem Stockmann als bester Bewerber hervorgegangen war. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht waren Streckels Argumentation nicht gefolgt und hatten seine Anträge gegen eine Ernennung Stockmanns abgewiesen.

Allerdings hatte ein weiterer Konkurrent um das Amt, der Hallenser Kriminalpolizist Sven Gratzik, in einem parallelen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle Recht bekommen. Dieses Gericht sah Gratziks Rechte verletzt, weil dieser vom SPD-geführten Justizministerium trotz Eignung nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden war. Die Richter untersagten daraufhin vorläufig die Ernennung Stockmanns. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über eine Beschwerde der Landesregierung dagegen steht noch aus.

Pikant: Während des Hallenser Verfahrens war aufgedeckt worden, dass das Justizministerium Bewerbungsunterlagen zugunsten Stockmanns frisiert hatte. In einer ersten Unterlage hatte das Ministerium Stockmanns Sachkunde gar nicht bewertet. In einer später vom Ministerium vorgelegten Unterlage war die Sachkunde bestätigt worden.

Das Justizministerium musste daraufhin einräumen, Stockmanns ursprüngliche, nachteilige Bewertung vernichtet zu haben. Nachdem Ende Dezember ano- nym Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg erstattet worden war, prüft die Behörde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Falls das Bundesverfassungsgericht Streckels Beschwerde annehmen sollte, könnte sich Stockmanns Ernennung mindestens um ein Jahr verzögern. Auf Nachfrage bestätigte das Gericht gestern den Eingang der Beschwerde zunächst nicht.

Die Wahl eines Stasi-Beauftragten war notwendig geworden, weil Amtsinhaber Gerhard Ruden (CDU) im Juni 2010 entlassen worden war. Er hatte zugeben müssen, 1968 einen Schulfreund beim DDR-Staatssicherheitsdienst angeschwärzt zu haben. Für Empörung hatte Rudens Rechtfertigung gesorgt, wonach "selbst schuld daran" sei, wer verhaftet werde.