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LandesverfassungsgerichtKommunen scheitern mit Beschwerde

11.05.2011, 10:13

Magdeburg (dapd). Vier Kommunen aus Sachsen-Anhalt sind mit ihren Klagen gegen die umstrittene Gemeindegebietsreform gescheitert. Das Landesverfassungsgericht wies die entsprechenden Beschwerden zurück, wie ein Sprecher des Gerichts nach der Verkündung der Urteile gestern mitteilte.

Arnstedt und Wiederstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz, Everingen im Landkreis Börde und Stolberg im Landkreis Harz wollten in ihren kommunalen Verfassungsbeschwerden die Neugliederung und Zuordnung ihrer Gemeinden rückgängig machen.

Das Landesverfassungsgericht hatte bereits in einem am 21. April 2009 ergangenen Urteil die Grundsätze der Gemeindeneugliederung als verfassungsgemäß bestätigt. Auch durch die nunmehr angeordnete Auflösung und Eingemeindung in Einheitsgemeinden würden die Gemeinden nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt, hieß es in den gestern ergangenen Urteilen. Die Landesverfassung gewährleiste lediglich "den institutionellen Bestand der Gemeinden, nicht aber den Fortbestand jeder einzelnen, historisch gewachsenen Gemeinde".

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) begrüßte die Entscheidung. Damit bestehe nunmehr Rechtssicherheit für die Kommunen. "Jetzt heißt es, nach vorn zu blicken und die kommunale Selbstverwaltung in den neuen Strukturen weiter mit Leben zu erfüllen", betonte der Innenminister.

Am 1. Januar trat die gesetzliche Zuordnung von 84 Gemeinden in Kraft. Mehr als 85 Prozent der Gemeinden hatten sich freiwillig zu größeren Einheiten zusammengeschlossen.

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