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Verwaltungsgericht A14: BUND und Land schließen Prozessvergleich

12.05.2011, 04:33

Von Winfried Borchert

Leipzig. Im juristischen Streit um den geplanten Bau der Autobahn 14 Nord haben das Land Sachsen-Anhalt und der Naturschutzverband BUND gestern überraschend einen Vergleich geschlossen. Damit ist eine bedeutende Hürde für den Bau des A-14-Abschnittes 1.2 (Umgehung Colbitz) aus dem Weg geräumt. Allerdings ist noch eine weitere Klage eines Grundstücksbesitzers anhängig, für die das Gericht am 25. Mai eine Entscheidung verkünden will.

Der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich schreibt fest, dass das Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde ein 1,5 Kilometer langes Anschlussstück nördlich der geplanten Anschlussstelle Colbitz aus dem Planfeststellungsverfahren her-ausnimmt. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Stummel, der als Übergang zum nächsten Bauabschnitt dient und das EU-Naturschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide tangieren würde. Im Gegenzug nahm der BUND die Klage zurück.

Gerichtssprecher Wolfgang Bier sagte der Volksstimme, der Vergleich habe für das Gesamtprojekt der 155 Kilometer langen A-14-Nord von Magdeburg nach Schwerin "keine grundsätzliche Bedeutung". Mit ihrer Einigung hätten beide Seiten das Gericht von einer inhaltlichen Prüfung der Pläne entbunden. Zu solchen Fragen, wie plausibel beispielsweise die Verkehrsprognosen der Landesverwaltung sind, sei das Gericht "nicht vorgedrungen". Das müssten womöglich spätere Verfahren zeigen.