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NABU Sachsen-Anhalt zieht vor das Bundesverwaltungsgericht Streit um Tiefflüge geht weiter

14.05.2011, 04:29

Magdeburg (pw). Der Rechtsstreit um die Zulassung von militärischen Übungsflügen über der Colbitz-Letzlinger Heide geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) soll nun die Entscheidung treffen, ob vor der Durchführung von militärischen Tiefflügen die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt werden müssen und damit der Schutz brütender Vögel gegenüber den Interessen des Militärs einen höheren Stellenwert bekommt, teilte der NABU Sachsen-Anhalt gestern mit.

Der Naturschutzbund streitet seit Frühjahr 2008 mit der Bundeswehr darüber, ob Tiefflüge in der Brutzeit der in der Colbitz-Letzlinger Heide "ansässigen" Vögel ohne vorherige Beteiligung/Stellungnahme des Verbands zulässig sind.

In einem Hauptsacheverfahren war der NABU im Jahr 2010 vor dem Oberverwaltungsgericht in erster Instanz unterlegen. In der Berufung urteilte das Gericht entgegen seiner Entscheidung im Eilverfahren dahingehend, dass die Bundeswehr selbst – ohne Beteiligung der Naturschutzverbände – dafür zu sorgen habe, dass brütende Vögel nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Allerdings ließ es die Revision zum BVerwG zu.

NABU-Anwalt Peter Kremer schließt nicht aus, dass letztlich sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden müsse.