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Hartz-IV-Empfänger verdiente 32000 Euro mit Taxi Sozialbetrüger verurteilt

25.01.2011, 04:26

Magdeburg (bk/dpa). Das Urteil gegen einen Hartz-IV-Empfänger ist rechtskräftig. Der 59-Jährige war bereits Ende 2010 wegen Sozialbetrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr – zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden.

Das Amtsgericht Magdeburg hatte es für erwiesen erachtet, dass der Arbeitslose vom Jobcenter Leistungen bezogen hat, jedoch gleichzeitig als selbständiger Taxifahrer tätig war. Dadurch hat der Magdeburger fünf Jahre lang insgesamt rund 32000 Euro an Sozialleistungen erschlichen.

Über seine Tätigkeit habe er den Leistungsträger nicht informiert, das Taxigewerbe sei zudem nicht angemeldet gewesen.

Der 59-Jährige wurde zudem verurteilt, die 32000 Euro zurückzuzahlen und für die Gerichtskosten aufzukommen.

Den Fall hatten die "Schwarzarbeitfahnder" vom Hauptzollamt Magdeburg aufgedeckt.