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Fristen für Fluthilfe Sachsen-Anhalt rudert zurück

Von Jens Schmidt 29.11.2014, 01:59

Magdeburg l Beim Streit um die Fluthilfefristen hat der Landtag am Freitag Druck gemacht. Offenbar mit Erfolg. Die Regierung rudert zurück und verlängert die Fristen. Jeder Geschädigte kann auch nächstes Jahr noch mit Geldern rechnen. "Kein Antrag verfristet - wir werden eine einvernehmliche Lösung finden", sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe. Die Volksstimme hatte gestern öffentlich gemacht, dass die Staatskanzlei vorhatte, dass Anträge von Privaten und Kommunen nur noch bis Jahresende angenommen werden.

Der Landtag hatte im November jedoch einstimmig verlangt, die Frist für alle bis zum 30. Juni 2015 zu verlängern. Bei einer Ausschusssitzung am Freitag hatten Politiker aller Fraktionen dem Leiter des Aufbaustabs aus der Staatskanzlei unmissverständlich klargemacht, dass die Regierung das Votum der Fraktionen umsetzen soll. Dabei war es dem Vernehmen nach heftig zur Sache gegangen. Der zuständige Beamte der Staatskanzlei, Burkhard Fieber, hatte demnach den höheren Druck auch damit begründet, dass man mal die "gelbe Karte" zeigen müsse, um die Angelegenheit abzuschließen. Daraufhin hatte der SPD-Abgeordnete Holger Hövelmann empört erwidert, dass gelbe Karten nur bei Regelverstößen gezeigt würden und dass weder eine Kommune noch ein Bürger Regeln verstoßen habe.

Am Dienstag will die Ministerrunde nun genau regeln, wie es mit der Fluthilfe 2015 weitergeht. Bei der Extremflut im Juni 2013 war in Sachsen-Anhalt ein Schaden von gut zwei Milliarden Euro entstanden. Antragstellung und Bewilligung sind oft sehr aufwändig. Bisher wurden staatliche Hilfen von erst 614 Millionen Euro bewilligt. Ausgezahlt wurden erst 278 Millionen Euro.