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Extremismus Großteil der Ermittlungen nach Vorfällen in Burg eingestellt

Von dpa 24.04.2024, 11:03
Die Bus-Haltestelle „Burg Schule“ steht vor einer Grund- und Oberschule im Spreewaldort Burg.
Die Bus-Haltestelle „Burg Schule“ steht vor einer Grund- und Oberschule im Spreewaldort Burg. Patrick Pleul/dpa

Burg/Cottbus - Ein Großteil der Ermittlungen zu den mutmaßlich rechtsextremen Vorfällen an einer Schule im brandenburgischen Burg sind eingestellt worden. „Wir hatten insgesamt sieben Verfahren im Kontext mit Burg“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Cottbus am Mittwoch. Davon seien drei Verfahren eingestellt worden, weil die Beschuldigten zum Zeitpunkt des Vergehens nicht strafmündig waren, in einem Verfahren konnten keine Verdächtigen ermittelt werden, ein anderes Verfahren wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft in Chemnitz abgegeben.

Ein weiteres Verfahren mit insgesamt zwölf Beschuldigten wurde ebenfalls eingestellt. Beim Großteil der Beschuldigten habe „ein jugendtypisches, unreflektiertes und gruppendynamisches Verhalten zugrunde gelegen“. Da sie auch noch nicht strafauffällig waren, wurde die Schuld laut Staatsanwaltschaft als gering angesehen. Lediglich eine Entscheidung zu einem verbliebenen Verfahren steht noch aus. Es werde hier demnächst eine Entscheidung getroffen, erklärte die Sprecherin. Bei den meisten Vorgängen handelte es sich um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Vor etwa einem Jahr hatten eine Lehrerin und ein Lehrer aus Burg im Spreewald in einem anonymen offenen Brief geschildert, dass sie täglich mit Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie konfrontiert seien. Nach Anfeindungen aus der rechten Szene verließen sie die Schule. Im Zusammenhang mit den rechtsextremen Vorfällen an der Schule hat es nach Polizeiangaben insgesamt 16 Strafanzeigen gegeben. In einigen Fällen sei Anzeige erstattet worden, in anderen ermittle die Polizei von Amts wegen. Ein Teil der Ermittlungen war bereits kurz darauf eingestellt worden, weil die Tatverdächtigen jünger als 14 Jahre und damit nicht strafmündig waren.