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„Gehaltsaffäre“ U-Ausschuss zu Weil-Mitarbeiterin benennt erste Zeuginnen

Die CDU hält die finanzielle Beförderung einer wichtigen Mitarbeiterin von Regierungschef Weil für unrechtmäßig. Anfang Mai sollen drei Führungskräfte aus dem Finanzministerium dazu befragt werden.

Von dpa 17.04.2024, 18:36
Aktenordner der CDU-Fraktion mit der Aufschrift „Gehaltsaffäre Weil“ stehen im Landtag auf einem Tisch.
Aktenordner der CDU-Fraktion mit der Aufschrift „Gehaltsaffäre Weil“ stehen im Landtag auf einem Tisch. Christopher Weckwerth/dpa

Hannover - Der Untersuchungsausschuss zur höheren Bezahlung einer engen Mitarbeiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat seine Arbeit aufgenommen. Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, Carina Hermann, sprach am Donnerstag im Landtag von einer „Gehaltsaffäre“. Für eine einzelne Person seien „mit der Brechstange“ die Regelungen der langjährigen Verwaltungspraxis geändert worden. Das sei ein schwerer Fehler des Ministerpräsidenten und des Chefs der Staatskanzlei.

Die ranghohe Mitarbeiterin von Weil ist seit etwas mehr als einem Jahr in der Staatskanzlei angestellt. Dank einer kurzfristigen Änderung wurde ihr Entgelt nach Ablauf der Probezeit um knapp 1900 Euro brutto im Monat angehoben. Die Staatskanzlei hatte den Vorwurf, die höhere Bezahlung sei nicht rechtmäßig, zurückgewiesen.

Im Ausschuss werde es zunächst darum gehen, zu prüfen, ob die Landesregierung alle Akten vollständig vorgelegt habe, sagte Hermann. Zudem seien für die nächste Sitzung am 2. Mai als erste Zeuginnen drei Führungskräfte aus dem Finanzministerium festgelegt worden, darunter Finanz-Staatssekretärin Sabine Tegtmeyer-Dette. Das Ziel sei zu sehen, wie die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der höheren Bezahlung erklärt. Die Grünen sollten zudem darlegen, „wie Druck auch auf das Finanzministerium ausgeübt worden ist“.

Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses wurde der CDU-Abgeordnete Dirk Toepffer gewählt. Regierungschef Weil äußerte sich am Donnerstag, wie tags zuvor bereits bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses durch den Landtag, nicht zu den Vorwürfen.