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Technische/r Produktdesigner/in

25.03.2011, 22:56

Die Neuordnung der Ausbildung ist in Vorbereitung. Die bestehende Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/zur Technischen Produktdesignerin aus dem Jahr 2005 soll neu geordnet werden und dabei die beiden Fachrichtungen "Entwicklung und Gestaltung" sowie "Entwicklung und Konstruktion" erhalten. Die Neuordnung erfolgt in Verbindung mit der des Ausbildungsberufs Technische/r Zeichner/in (neue Bezeichnung: Technische/r Systemplaner/ in). Aus diesem Beruf werden die Inhalte der bisherigen Fachrichtungen "Maschinen- und Anlagentechnik" und "Holztechnik" in den Beruf Technische/r Produktdesigner/in eingegliedert. Die Beschulung soll im ersten Ausbildungsjahr gemeinsam mit angehenden Technischen Systemplanern und -planerinnen erfolgen. Die neue Ausbildungsverordnung tritt voraussichtlich zum 1. August 2011 in Kraft. Die Tätigkeit im Überblick Technische Produktdesigner/ innen unterstützen Ingenieure und Ingenieurinnen bei der Entwicklung technischer Produkte. Sie entwerfen, konstruieren und gestalten Bauteile und Baugruppen, aber auch Gebrauchsgegenstände mit 3-D-CAD-Programmen. Technische Produktdesigner und -designerinnen arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen aller Art: z.B. in Betrieben des Maschinen- und Anlagenbaus, des Fahrzeugbaus, bei Herstellern von feinmechanischen und optischen Erzeugnissen, Möbeln, Elektromaschinen oder Computer-Hardware. Auch in Ateliers für Produkt- und Industriedesign sind sie beschäftigt. Die Ausbildung im Überblick Technische/r Produktdesigner/ in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in der Industrie angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich. Quelle: berufenet/arbeitsagentur