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Techniker Krankenkasse : Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in seine Krankenakte

31.03.2009, 05:06

Magdeburg ( rgm ). Jeder Patient in Deutschland hat das Recht, seine Krankenunterlagen einzusehen. Dabei ist es egal, ob es sich um ambulante Behandlungsakten oder den Entlassungsbrief nach einer stationären Behandlung handelt. Darauf weist die Techniker Krankenkasse ( TK ) in Sachsen-Anhalt hin.

Der Patient hat jederzeit und ohne Begründung das Recht, seine Krankenakten einzusehen. Allerdings bleiben die Originalunterlagen Eigentum des Arztes oder Krankenhauses. Jeder hat jedoch Anspruch auf Kopien dieser Unterlagen. Die Kosten der Kopien trägt der Patient.

Das Einsichtsrecht umfasst alles, was vom Arzt zu dokumentieren ist, beispielsweise Befunderhebungen, Diagnosestellungen, Behandlungsverlauf, Befunde, Medikation und Klinikeinweisungen.

Ausgenommen von diesem Recht sind persönliche Bemerkungen des Arztes über den Patienten. Ausnahmeregelungen bestehen ebenfalls bei der Aktenöffnung bei psychotherapeutisch oder psychiatrisch behandelten Patienten. Hier kann der Arzt die Einsicht verwehren, wenn diese Informationen den Patienten zusätzlich gefährden könnten.

Patienten, die ihre Unterlagen nicht persönlich einsehen möchten, beispielsweise bei gestörtem Vertrauensverhältnis zum Arzt, können Dritte mit einer Vollmacht dazu ermächtigen, erklärt die Techniker Krankenkasse.