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Privatversicherte Wartezeiten gelten nicht bei Wechsel des Tarifs

Von Uwe Strachovsky 17.04.2007, 04:56

Berlin - Um Beiträge zu sparen, können privat Krankenversicherte von einem vor Jahren abgeschlossenen Vertrag in einen günstigeren Tarif ihres Versicherers wechseln – unabhängig von der neuen Gesundheitsreform. Die bisher angesammelten Altersrückstellungen werden komplett angerechnet, und die sonst üblichen Wartezeiten gelten nicht. Der Versicherungsschutz wird also nahtlos fortgesetzt. Das betrifft alle Vertragsbestandteile, die vom alten in den neuen Tarif mitgenommen werden.

Wer allerdings bei dieser Gelegenheit weitere Leistungen hinzukauft – wie etwa den Anspruch auf Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höherwertigen Zahnersatz – muss dafür Wartezeiten einkalkulieren. Allgemein sind das drei, bei Entbindungen, Psychotherapie oder Zahnersatz acht Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist kann man die zusätzlichen Leistungen nutzen.

Eine Ausnahme gibt es : Für Behandlungen nach einem Unfall gilt die Wartezeit nicht. Dann werden beispielsweise die Leistungen des Chefarztes und der Aufschlag für das Einbettzimmer sofort von der Versicherung bezahlt. Auch das Implantat für einen Zahn, der bei dem Unfall verloren ging, ist dann Sache der Versicherung.