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Wohin mit dem Hund im Urlaub?

27.03.2014, 13:00

Bald steht mit den Osterferien die erste große Urlaubszeit des Jahres an. Für so manchen Hundebesitzer stellt sich die Frage: wohin mit dem Tier? Nicht in jedem Hotel sind die Vierbeiner willkommen und auf eine Flugreise in den Süden können Bello & Co. nicht mitkommen. Wie und wo Sie Ihr Tier in gute Hände geben, lesen Sie hier.

Völlig problemlos mitnehmen lassen sich Hunde eigentlich nur, wenn die Fahrt in den Urlaub im eigenen Auto erfolgt und eine Ferienwohnung gebucht wurde. Hier sind Haustiere meist willkommen. Das gilt auch für manche Hotels, wobei pro Übernachtung für das Tier zwischen zehn und 20 Euro fällig werden. Zu bedenken ist jedoch, dass nicht alle Gäste die Tierliebe der Besitzer teilen. Mit Hunden, die nicht aufs Wort gehorchen, ist Ärger vorprogrammiert.

Versorgung zuhause

Ist die Mitnahme des Hundes in den Urlaub nicht machbar, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, das Tier während der Abwesenheit versorgen zu lassen: entweder zuhause oder in einer Tierpension. Kann der Vierbeiner in den eigenen vier Wänden bleiben, hat das viele Vorteile. Die durch die Trennung von Herrchen oder Frauchen ohnehin belastende Situation ist weniger stressig für das Tier, da es sich nicht an eine fremde Umgebung gewöhnen muss. Im besten Fall kümmert sich mit einem Verwandten oder Nachbarn eine bekannte Bezugsperson um den Hund und er erhält sein gewohntes Futter. Das ist besonders wichtig, wenn das Tier an Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten leidet und ein spezielles Hundefutter benötigt, wie zum Beispiel die Hypoallergen-Linie aus dem Onlineshop von Terra Canis. Ist kein Bekannter als Betreuer verfügbar, lassen sich in vielen Städten sogenannte Dogsitter engagieren, die sich stundenweise um den Hund kümmern. Auch professionelle Haushüter übernehmen diese Aufgabe.

Hotels für Hunde

Alternativ lässt sich das Tier in einer Tierpension unterbringen. Empfehlenswerte "Hundehotels" finden Sie über Foren, Hundeblogs und Tierportale im Internet. Seriöse Betreiber erkennen Sie am vorhandenen Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Auch werden Sie nach dem Impfpass Ihres Hundes gefragt - so ist gewährleistet, dass keine Ansteckungsgefahr für Ihren Vierbeiner besteht, weil nicht geimpfte Hunde aufgenommen werden. Fürsorgliche Pensionswirte fragen Sie auch nach besonderen Eigenarten Ihres Hundes oder Vorerkrankungen.
Tipp: Um sich einen Eindruck von den Haltungsbedingungen der Tiere zu verschaffen, besuchen Sie die Pension am besten unangemeldet. So schließen Sie aus, dass die Hunde in Zwingern sich selbst überlassen bleiben und nur wenig Auslauf bekommen.