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Anrechnung von Wohngeld-Nachzahlung Weg frei für Übernahme von Kita-Kosten

Von Gudrun Oelze 17.05.2010, 05:20

Bettina und Danny sind Studierende und Eltern des zweijährigen Frederik. Die Einkünfte des Magdeburger Studentenpaares sind so gering, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben und vom Jugendamt die Kita-Beiträge für den Sohn übernommen werden. Normalerweise – wenn das kleine Nebeneinkommen des Vaters aus verschiedenen Werkverträgen vom Arbeitgeber pünktlich überwiesen und auch das Wohngeld monatlich gezahlt wurde.

Im vergangenen Jahr aber mussten die jungen Eltern dem Gehalt des Vaters teilweise regelrecht hinterherrennen, bekamen manchen Monat gar nichts und dann wieder Geld gleich für zwei Monate – wodurch der Anspruch auf Übernahme der Kita-Kosten entfiel.

Da kann man nichts machen, informierte die Magdeburger Stadtverwaltung, bei der nach Anfrage durch die Volksstimme das Anliegen des Studentenpaares durch die zuständigen Ämter nochmals geprüft wurde.

Bei der Berücksichtigung des Einkommens aus Werkverträgen gelte das sogenannte Zuflussprinzip. Bei der Berechnung für die Übernahme der Kita-Beiträge sei daher nur der Monat des tatsächlichen Geldeingangs entscheidend, auch wenn die Gehaltszahlungen frühere Monate betrafen. "Die rechtliche Lage lässt hier keine andere Möglichkeit zu", so das Fazit der Behörde.

In diesem Jahr hat das Studentenpaar keinen Nebenverdienst, aber nach wie vor Anspruch auf Wohngeld. Ein Weiterbewilligungsantrag der jungen Leute vom Sommer vergangenen Jahres wurde erst nach Monaten entschieden, sodass es im Februar zu einer Nachzahlung der aufgelaufenen Mietzuschüsse für August bis Dezember 2009 kam.

"Aufgrund dieser Nachzahlung stellte das Jugendamt fest, dass die Familie für diesen Monat genügend Einkommen hat, um den Kita-Platz selbst zu bezahlen, und lehnte die Kostenübernahme für Februar ab", informierten uns die Eltern. Auch ihr Widerspruch sei abgelehnt worden.

"Das bedeutet für uns als Familie, dass das Wohngeld, welches uns aufgrund des niedrigen Einkommens für die Monate August bis Dezember zustand, und welches wir für diesen Zeitraum auslegen mussten, nun vom Jugendamt angerechnet und als Einkommen angesehen wird, obwohl es zweckgebunden in die Miete gehen sollte und der Familie gar nicht zur Verfügung stand", beklagten die Eltern in ihrem Schreiben an unsere Redaktion.

Da in diesem Jahr ein Nebeneinkommen gänzlich entfiel, musste ab Januar 2010 ein neuer Wohngeldantrag gestellt werden. Auch zu diesem kam der Bescheid erst im März mit der Folge einer erneuten Nachzahlung von Wohngeld für den Zeitraum Januar bis April.

"Wir haben zwar noch keinen Bescheid vom Jugendamt, rechnen aber damit, dass wir für diesen Monat wieder einen Ablehnungsbescheid bekommen", so die Befürchtung der jungen Leute. Sie sehen es als vollkommen ungerecht an, eine auflaufende Mietzuschusszahlung auf das Einkommen der Familie anzurechnen und dadurch nicht mehr die Kosten für den Kita-Platz zu übernehmen. Und wie sieht das die kommunale Verwaltung? Wir fragten nach.

Nach Prüfung des Einzelfalles wird die Wohngeldnachzahlung nun nicht mehr als Gesamtsumme berücksichtigt. "Auf Grund der Zweckbindung für den jeweiligen Einzelmonat und in Kenntnis der Tatsache, dass mit der Nachzahlung bereits entstandene Kosten der Unterkunft vollumfänglich gedeckt werden müssen, wird das zuständige Amt das Wohngeld nur in Höhe des monatlichen Zahlbetrages berücksichtigen", versicherte die Stadtverwaltung.

Auch bei der noch ausstehenden Entscheidung für den Monat März werde lediglich der monatliche Wohngeldbetrag berücksichtigt.

"Wir entschuldigen uns bei Frau Ballerstein und ihrem Lebenspartner für die ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten", heißt es im Antwortschreiben aus dem Rathaus, in dem weiter erläutert wird: Die Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen liegt wegen der gegenwärtig hohen Zugänge zwischen acht und zehn Wochen.

Der im konkreten Fall am 31. Juli 2009 gestellte Antrag konnte wegen fehlender Unterlagen zunächst nicht bearbeitet werden, weil Werkvertrag und BAföG-Bescheid erst am 9. Dezember 2009 vorlagen. Die Bescheiderstellung selbst wurde dann innerhalb von sechs Wochen vorgenommen.