1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wer trägt Kosten für Internat und andere Ausgaben?

Sportförderung außerhalb unseres Bundeslandes Wer trägt Kosten für Internat und andere Ausgaben?

Von Gudrun Oelze 07.12.2009, 07:25

Schon als Grundschüler begann Pascal Grothe aus dem Altmarkkreis Salzwedel mit dem Volleyball-Training. Inzwischen wurde der Neunt-Klässler in die Landesauswahl Sachsen-Anhalt berufen. Um seine sportlichen Talente und Fähigkeiten weiter auszubauen, möchte der Gymnasiast eine Sportschule besuchen.

In Sachsen-Anhalt gibt es jedoch keine, in der speziell Volleyball gefördert wird. Aber in Schwerin. Das dortige Sportgymnasium würde den Schüler aus Sachsen-Anhalt auch aufnehmen, wenn die Kosten für Internat und Schullastenausgleich geklärt sind. Daran aber will sich das Land Sachsen-Anhalt nicht beteiligen.

Der Antrag der Eltern auf Schulbesuch ihres Sohnes in Schwerin wurde zwar nicht generell abgelehnt, aber Anspruch auf Übernahme eines Gastschulbeitrages oder sonstiger Kosten bestünden nicht, so das Landesverwaltungsamt. Einwände gegen eine eventuelle Beschulung am Sportgymnasium Schwerin außerhalb des Schuleinzugsbereich würden nicht erhoben und eine Befreiung Pascals von der Schulpflicht in Sachsen-Anhalt würde erteilt werden – aber nur unter der Maßgabe, dass sich das Land und die betroffenen Schulträger daran finanziell nicht beteiligen.

"Uns als ‚Normalverdiener’ ist es leider unmöglich, für die gesamten Kosten aufzukommen", schrieben die Eltern, die enttäuscht feststellten, dass anscheinend nur die "obere Schicht unserer Gesellschaft" die Möglichkeit habe, ihren Kindern die deren besonderen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Förderung zu bieten. Ist das wirklich so?, fragten wir bei Kultus- und Sportministerium nach.

An den Sportschulen Sachsen-Anhalts in Halle und Magdeburg als Einrichtungen des Verbundsystems von Schule, Sport und Internat werden überregional jene Nachwuchssportlerinnen und -sportler aufgenommen, die vom Landessportbund (LSB) eine leistungssportliche Aufnahmeempfehlung erhalten und denen der LSB die leistungs sportliche Betreuung (Training) zusichert, so die Antwort aus dem Kultusministerium. Der LSB fördere zurzeit 20 Schwerpunkt- und Fördersportarten. Volleyball gehöre nicht dazu. "Diese Entscheidungen obliegen allein dem Sport – nicht dem Schulbereich."

Training auch in Vereinen möglich

Die Förderung an einer Sportschule sei aber nicht der einzig mögliche Weg. Am Gymnasium in Staßfurt zum Beispiel werde als besonderes Profil in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Volleyballverein zusätzlich Unterricht/Training im Volleyball angeboten. Theoretisch sei eine überregionale Aufnahme mit Unterbringung im Berufsförderungswerk ab Klasse 7 möglich.

Im Schuljahrgang 9 gebe es noch keine Volleyballklasse, jedoch sei ein Training am Nachmittag möglich. Zudem würden viele Sportler auch neben dem regulären Schul besuch durch ihre Vereine vor Ort gefördert.

Im Fall unseres jungen Lesers, der eine Sportschule in Schwerin besuchen möchte, wäre der Schulbesuch außerhalb von Sachsen-Anhalt mit entsprechenden Beiträgen für Internatsunterbringung und Verpflegung verbunden. "Diese Beiträge sind in der Regel von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Inwiefern auf Antrag eine Ermäßigung über den Förderverein der Schule oder über den Sport im Rahmen der Nachwuchsförderung möglich ist, kann von hier nicht beantwortet werden. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den abgebenden Schulträger in Sachsen-Anhalt besteht jedoch nicht."

Keine Abstimmung über Ländergrenzen

Den Eltern werde empfohlen, sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten mit der Schulleitung der Sportschule in Schwerin und mit dem Volleyballfachverband in Meck lenburg-Vorpommern in Verbindung zu setzen. "Im Übrigen ist eine Vereinbarung zwischen den Bundesländern zur Förderung sportlicher Talente primär eine Frage an den Sport", so das Kultusministerium.

Auch das für Sport zuständige Sozialministerium Sachsen-Anhalt ließ uns wissen, dass das Land Sachsen-Anhalt in Abstimmung mit dem LSB finanzielle Unterstützung für Internatsunterbringung nur für Schwerpunkt- oder Projektsportarten und nur für den Besuch von Sportinternaten in Sachsen-Anhalt leiste. Fördermöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern wären beim dortigen Sportgymnasium oder LSB zu erfragen. Länderübergreifende Abstimmungen zwi schen den Landessportbünden dazu seien dem Ministerium nicht bekannt.

Pascals Eltern wollen sich nun an die Sportbünde beider Bundesländer wenden, um für ihren Sohn eventuell doch noch eine Möglichkeit zur auch finanziellen Förderung seiner sportlichen Fähigkeiten zu finden.