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Kabel-Kosten Rechnung nach vier Jahren: Kulante Entscheidung

23.02.2009, 08:38

Im Sommer 2004 zog Ilse Meyer von Magdeburg nach Stendal. Sie meldete alle die frühere Wohnung betreffenden Verträge ab oder um und beauftragte die Nachsendung der Post an die neue Adresse. Von Kabel Deutschland kam dort jahrelang kein Brief an. Warum auch? Den Vertrag hatte die einstige Kundin vor ihrem Umzug ja ordnungsgemäß gekündigt.

Dann der Schock. Ein Inkassobüro hatte die frühere Magdeburger Kabelfernseh-Kundin am neuen Wohnort ausf ndig gemacht und drohte schon mit Zwangsvollstreckung – rückwirkend für Kabel-Kosten in den drei Monaten Oktober bis Dezember 2004, plus Gebühren.
Bei Kabel Deutschland wurde der mehr als vier Jahre zurückliegende Vorgang geprüft.

"Ich erhielt nie eine Rechnung oder Mahnung. Wieso kann das Inkassobüro nach so langer Zeit jetzt Geld von mir fordern?", wandte sie sich hilfesuchend an die Redaktion Leseranwalt.

"Ich erhielt nie eine Rechnung oder Mahnung. Wieso kann das Inkassobüro nach so langer Zeit jetzt Geld von mir fordern?", wandte sie sich hilfesuchend an die Redaktion Leseranwalt.

"Aus einer besonderen Kulanz heraus" sei nun der Auftrag an das Inkasso-Büro zurückgenommen worden, teilte das Unternehmen mit. Gegenüber der früheren Magdeburger Kundin, die jetzt in Stendal wohnt, bestehen nun keinerlei Forderungen seitens Kabel Deutschland mehr, wurde versichert und auch, dass man dort "großen Wert auf einen guten und schnellen Kundenservice" lege.

Doch könne es angesichts der großen Kundenzahl und höchst unterschiedlicher Anliegen in Einzelfällen vorkommen, dass es Anlass zur Beschwerde gebe. "Das bedauern wir sehr", so Sprecherin Magdalena Palewicz. "Für die Unannehmlichkeiten möchten wir entschuldigen und hoffen, mit unserer kulanten Lösung zur Zufriedenheit der Kundin beigetragen zu haben." (goe)