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Alte Guthaben Fristen für DDR-Sparbücher sind längst abgelaufen

13.11.2008, 14:06

Bei der Hauptsparkasse Altmark eröffnete der Binnenschiffer Ernst Rieck aus Bittkau an der Elbe im Juni 1946 ein Sparbuch. Es wurde 1948 von Reichs- auf Mark der DDR umgewertet. Zu den so verbliebenen 143 Mark kamen in den folgenden fast vier Jahrzehnten nur noch die Zinsen, so dass als letzte Eintragung aus dem Jahr 1985 rund 450 DDR-Mark zu Buche standen.

Dieses Guthaben versuchte nach dem Tod der Schwiegereltern nun Erbin Brigitte Rieck bei der heutigen Kreissparkasse Stendal einzulösen – jedoch erfolglos. Das Sparbuch wurde nicht zur Umstellung auf Deutsche Mark umgemeldet, daher an die damalige Staatsbank abgeführt und aktuell werde im Haus auch kein Guthaben mehr auf den Namen von Ernst Rieck geführt, hieß es. Die Schwiegertochter verwies man an die Deutsche Bundesbank und andere Stellen. Doch ihre Telefonate und Briefe waren umsonst, auch der Verweis auf veröffentlichte Gerichtsurteile, laut denen Banken Guthaben selbst von jahrzehntealten Sparbüchern auszuzahlen haben, halfen nicht.

Diese Urteile beziehen sich auf "West-Sparbücher", die immer auf DM geführt wurden. Daher seien sie mit dem Fall unserer Leserin nicht vergleichbar, erfuhren wir beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Generell gelte, dass Reichsmarksparguthaben, die bei Kreditinstituten auf dem Gebiet der früheren DDR geführt wurden, im Zuge der Währungsreform von 1948 in Anteilsrechte an einer Altguthaben- Ablösungs-Anleihe umgewertet werden mussten. Voraussetzung hierfür war ein Antrag des Berechtigten, der spätestens bis zum 30. September 1952 gestellt werden musste. "Auch wenn solch ein Antrag damals gestellt wurde, ist eine Auszahlung heute nicht mehr möglich. Denn in der Folgezeit wurden die Anteilsrechte von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 18. Dezember 1963 bereits getilgt. Die abschließenden Tilgungen erfolgten vor dem 1. Juli 1990", teilte Sprecherin Michaela Roth mit.

Handelte es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Bewohner der früheren DDR und erfolgte daher keine Tilgung, musste der entsprechende Antrag nach der gemäß Einigungsvertrag fortgeltenden "Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der DDR an der Altguthaben-Ablösungs- Anleihe" spätestens bis zum 31. Dezember 1992 nachgeholt werden. "Wurden die genannten Fristen versäumt, gibt es eine Möglichkeit, die erforderlichen Anträge nachzureichen und zwar unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Berechtigten an der Fristversäumung", erläuterte die Verbandssprecherin die rechtliche situation, die für unsere Leserin bedauerlicherweise keinen Interpretationsspielraum zulasse.

Auch in den neuen Bundesländernjetzt erst aufgefundene DDR-Sparbücher sind nur noch Altpapier. Die darin vermerkten Guthaben kann man sich nicht mehr auszahlen lassen. "Nach dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-,Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik mussten die erforderlichen Anträge zur Umstellung bis spätestens zum 30. Juni 1990 gestellt werden. Ein solcher Antrag kann leider auch nicht nachgeholt werden", so Michaela Roth.

Die Frage nach einer Kulanzlösung im Fall von Brigitte Rieck, bei der das Guthaben ihres Schwiegervaters bei der einstigen Kreissparkasse Tangerhütte nach innerdeutscher und europäischer Währungsunion nur noch auf wenig mehr als hundert Euro geschrumpft ist, was für die Erbin aber viel Geld wäre, könne nur die Sparkasse vor Ort beantworten. Darüber entscheide jedes Haus eigenständig, so die Antwort aus Berlin. (goe)