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Betreuung von Behinderten Therapie kann fortgesetzt werden

Von Gudrun Oelze 13.11.2008, 08:17

Montags und mittwochs wird Susan Märtens in der Behindertenwerkstatt in Halberstadt massiert. Dann kommt Physiotherapeutin Katharina Kaschub in die Diakonie Werkstätten am Bahndamm, um dort ihre langjährige Patientin zu behandeln. Susan tut die Therapie merklich gut, sie braucht die regelmäßige Behandlung, um ihre Schmerzen zu lindern.

Schon seit der Schulzeit wird die junge behinderte Frau aus Zilly "außerhalb des Regelfalls" physiotherapeutisch behandelt. Doch in diesem Frühjahr war auf einmal Schluss damit. Normale Verordnungen und dann eine dreimonatige Pause würden ausreichen, erfuhr die besorgte Mutter von Krankenkasse und deren Medizinischem Dienst. "Das reicht für unsere Tochter nicht aus, sie leidet unter Schmerzen", schrieb Margaret-Rose Märtens.

Die IKK aber hatte die Kostenübernahme für Physiotherapien außerhalb des Regelfalls abgelehnt, da laut MDK-Gutachten bei der Patientin keine ständig akuten Schmerzen bestehen könnten. Ärzte, die die behinderte junge Frau seit ihrer Kindheit kennen und behandeln, dagegen meinen, dass sie dringend eine Fortsetzung der bisherigen Therapie benötige. Weil dies nicht bezahlt wurde, erlebten die Eltern zu Hause tagtäglich nun das, was auch Betreuer in der Werkstatt beobachteten: Susan litt unter ständigen Schmerzen, seit sie keine Krankengymnastik mehr bekam.

Durch diese therapeutischen Maßnahmen zur Kräftigung der Muskulatur vor allem im Rückenbereich soll auch eine weitere Verschlechterung ihrer körperlichen Fehlhaltung vermieden werden. Normalerweise, so die Fachleute bei der Krankenkasse, ist eine solche Therapie immer mit Behandlungspausen verbunden. Darum wurde im Fall von Susan Märtens nach einer zusätzlichen Verordnung durch den behandelnden Arzt Anfang des Jahres ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt, teilte man uns mit. Ergebnis: Nach der jeweils im Regelfall möglichen Gesamtverordnungsmenge sollte eine Behandlungspause eingelegt werden. Und diese Pause wurde für Susan Märtens dann durch die IKK verordnet, weil sie sich "als gesetzlicher Krankenversicherer auf den medizinischen Sachverstand des MDK stützt". Für Mutter Märtens, die unter den Schmerzen ihrer Tochter mit litt, war diese Nachricht eine schlechte. Susan nutzen Behandlungspausen gar nichts, sie schaden ihr, versicherte sie. Nun lenkte auch die Krankenkasse ein: "Die erforderliche Behandlungsfrequenz muss immer wieder durch Befund- und Verlaufsbeobachtung aktuell ermittelt werden. Eine Beurteilung erfolgt bei jeder eingereichten Verordnung außerhalb des Regelfalles neu", hieß es jetzt. Sofern der behandelnde Arzt zusätzliche Verordnungen ausstelle und auch der medizinische Dienst der Krankenkassen auf Grund des aktuellen Befundes eine Erhöhung der Therapiefrequenz als gesundheitsfördernd ansehe, "wird die IKK gesund plus natürlich die erforderlichen Leistungen außerhalb des Regelfalles übernehmen".

Mit dieser Aussage ging Frau Märtens mit ihrer Tochter zum Arzt und der verordnete für die Patientin erneut Therapien. Dass die IKK zustimmte, erfuhr die Mutter, als Susan eines Tages aus der Behindertenwerkstatt Grüße der Physiotherapeutin mit nach Hause brachte.

Diese war durch die Krankenkasse über die Kostenübernahme für weitere Krankengymnastik "außerhalb des Regelfalls" informiert worden, und hatte ihre Patientin gleich wieder zur Behandlung aufgesucht.