1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrages?

Arbeitslosigkeit Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrages?

04.07.2006, 04:56

Frage : Stimmt es, dass die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt, wenn das letzte Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag geendet hat ? Es antwortet Wolfgang Lenze, Pressesprecher der Agentur für Arbeit Magdeburg.

Grundsätzlich wird, wenn das letzte Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag geendet hat, eine Sperrzeit verhängt. Die Annahme bzw. Zustimmung des Arbeitnehmers zum Aufhebungsvertrag steht einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers gleich, denn ohne seine Zustimmung würde der Vertrag nicht zustande kommen. Somit ist der so genannte Sperrzeittatbestand zunächst erfüllt.

Aber wie bei einer Eigenkündigung wird die Vorlage eines wichtigen Grundes (§ 144 Sozialgesetzbuch Drittes Buch – SGB III ) für die Arbeitsaufgabe überprüft. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel sein, dass die Betreuung der Kinder nicht mehr sichergestellt ist, da jetzt nur noch Schichtarbeit möglich ist. Weiterhin können auch nachgewiesene gesundheitliche Einschränkungen oder Gefährdungen, die gegebenenfalls durch die amtsärztliche Untersuchung bestätigt werden müssten, ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag sein. Die Prüfung einer Sperrzeitverhängung erfolgt also immer nur im Einzelfall. ( ukl )

leserfragen@regio-m.de