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Erbrecht Den Pflichtteil bereits zu Lebzeiten einfordern?

01.03.2006, 05:00

Frage : Ich habe zu meiner Mutter seit Jahrzehnten keinen Kontakt. Kann ich meinen Pflichtteil von ihr bereits zu Lebzeiten fordern ? Wie erfahre ich vom Ableben meiner Mutter ? Es antwortet Burkhard Lischka, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch naher Familienangehöriger des Erblassers gegen den oder die Erben. Er beläuft sich auf die Hälfte des Wertes, was dem Erben als gesetzlicher Erbe zustehen würde. Pfl ichtteilsberechtigte sind nicht am Nachlass beteiligt, werden also nicht Miterben mit den anderen Erben.

Der Anspruch entsteht erst mit dem Erbfall, also dem Tod des Erblassers. Eine Möglichkeit, den Pfl ichtteil von Ihrer Mutter bereits zu Lebzeiten zu fordern, haben Sie daher nicht. Allerdings können Sie sich jederzeit mit ihr darüber einigen, auf ihren Pfl ichtteilsanspruch gegen Zahlung einer Abfi ndung zu verzichten.

Ist Ihre Mutter zum Abschluss einer solchen Regelung bereit, muss eine entsprechende Vereinbarung im Beisein Ihrer Mutter vor einem Notar beurkundet werden. Hat Ihre Mutter ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet und befi ndet sich diese letztwillige Verfügung in der Verwahrung eines Nachlassgerichtes, so eröffnet das Gericht das Testament oder den Erbvertrag und informiert hierüber auch die bekannten gesetzlichen Erben, also beispielsweise Sie als Sohn der Erblasserin.

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie dann gegenüber den Erben einen Auskunftsanspruch darüber, was im Nachlass vorhanden ist. So werden Sie in die Lage versetzt, die Höhe Ihres Pfl ichtteilsanspruchs gegenüber den Erben berechnen zu können.

Errichtet Ihre Mutter keine letztwillige Verfügung, so haben Sie keinen Pfl ichtteilsanspruch, sondern werden neben weiteren Abkömmlingen und gegebenenfalls dem Ehepartner Ihrer Mutter Miterbe. ( rgm )

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