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Unwetterschäden Auch im Urlaub ums Auto kümmern

11.06.2014, 01:31

Henstedt-Ulzburg (dpa) l Mit schlechtem Wetter möchte sich im Urlaub niemand auseinandersetzen. Doch das muss man unter Umständen: Etwa dann, wenn ein Unwetter einen Schaden am zu Hause geparkten Auto verursacht hat. "Wer im Urlaub zum Beispiel von seinem Nachbarn erfährt, dass das Auto bei einem Sturm beschädigt wurde, muss sich darum kümmern", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Im Zweifel müsse man jemanden daheim beauftragen, der den Schaden dokumentiert und unverzüglich der Kfz-Versicherung meldet. Nur so könne man sicher sein, dass man seinen Schaden voll ersetzt bekomme.

Prinzipiell werden Unwetterschäden am Wagen von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Dabei ist es laut Boss egal, ob es sich um Glasbruch, Blechschäden oder Wasserschäden handelt. "Bei Stürmen ab Windstärke acht greift immer die Teilkasko." Allerdings muss der Sturm natürlich für den Schaden ursächlich gewesen sein.

Die Versicherung nach einem Gutachter fragen

"Am besten macht man ein paar Fotos, die alle Schäden zeigen, die auf den Sturm zurückzuführen sind", rät Boss.

Wenn man den Schaden meldet, sollte man auch gleich mit der Versicherung klären, ob sie das beschädigte Fahrzeug begutachten will. "Es gibt immer wieder Fälle, wo Versicherte versuchen, Schäden abzuwickeln, die schon vorher bestanden", sagt Boss. Daher könne es passieren, dass der Versicherer einen Gutachter schicken will. Erst wenn der da war oder die Versicherung ihre Zustimmung gegeben hat, dürfe man das Auto in die Werkstatt schaffen.

In der Zwischenzeit treffe den Versicherten in jedem Fall eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, er ist dafür verantwortlich, weitere Schäden am Fahrzeug möglichst zu verhindern. "Wenn etwa ein Ast in der Windschutzscheibe steckt, muss der natürlich entfernt und das Auto mit einer Plane abgedeckt werden, damit keine zusätzlichen Schäden durch einschießenden Regen entstehen", erklärt Boss.