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Kündigung per E-Mail ist unwirksam

18.09.2014, 01:16

Düsseldorf (dpa) l Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung per E-Mail aus, müssen Arbeitnehmer sie nicht akzeptieren. Sie ist unwirksam, da eine Entlassung zwingend der Schriftform bedarf. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Der Mitarbeiter muss einen per Computer, Schreibmaschine oder handschriftlich ausgefertigten Text bekommen, der vom Aussteller unterschrieben wurde. Ebenfalls unwirksam ist eine Kündigung per Fax.