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Zeugnisratgeber

19.11.2014, 01:09

Im Internet gibt es Übersetzungshilfen für die gängisten Formulierungen in Zeugnissen, zum Beispiel unter www.arbeitszeugnis.de

Arbeitnehmer haben eine Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem ihre Leistungen nicht nur beschrieben, sondern auch beurteilt werden. Es muss in schriftlicher Form ausgehändigt werden. Auch ein Zwischenzeugnis kann jederzeit verlangt werden.

Das Datum des Zeugnisses sollte nicht zu weit vom Ende des Arbeitsverhältnisses abweichen. Dauert die Fertigstellung des Arbeitszeugnisses zu lange, sollte es rückdatiert werden.

Um zu verhindern, dass ein Zeugnis geknickt wird, sollte es möglichst persönlich abgeholt werden.