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Das bezahlt die Kasse

27.11.2014, 01:15

Regelversorgung: Der kostengünstigste Zahnersatz ist die Regelversorgung. Dafür gibt es feste Beträge, auf die sich Kassen und Zahnärzte geeinigt haben. Dieser Zahnersatz ist einfach, aber medizinisch völlig ausreichend.

Festzuschuss: Die Krankenkasse bezahlt einen Festzuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Dieser wird auch bezahlt, wenn sich der Patient für eine teurere Variante als die Standardtherapie entscheidet, aber nur, wenn es sich um eine gleichartige Versorgung handelt, die auch die Regelleistung beinhaltet. Bei andersartigem Zahnersatz, zum Beispiel einem Implantat statt einer Prothese, gibt es nur auf Antrag einen Festzuschuss.

Bonus: Wer jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt geht und das lückenlos im Bonus-Heft nachweisen kann, bekommt einen um 30 Prozent erhöhten Festzuschuss, bei fünf Jahren sind es 20 Prozent.

GOZ: Nach der Gebührenordnung für Privatpatienten kann der Zahnarzt abrechnen, wenn er mehr als die Regelversorgung macht. Durch den variablen Steigerungsfaktor können die Kosten erheblich schwanken. Bis zum 3,5-fachen Satz des Ausgangswertes ist möglich.