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Hundehalter Was tun, wenn Herrchen das Anleinen verweigert?

21.01.2010, 04:52

Frage : Wir hatten Anfang Januar ein unfreundliches Erlebnis. Beim Spazierengehen zwischen Barleben und Magdeburg kam uns ein Herr mit seinem unangeleinten Hund, einem braunen Dobermann, entgegen. Als meine Frau ihn höflich darauf hinwies, dass es besser wäre, den Hund anzuleinen, wurde er aggressiv und schrie, dass sie ihr " Maul halten und sich selbst anleinen " soll. Wie sollte man mit solchen Zeitgenossen umgehen ?

Es antwortet Ronni Krug, Rechtsanwalt in Magdeburg :

Die meisten Kommunen haben mittlerweile eine auf dem entsprechenden Landesgesetz basierende Leinenpflicht angeordnet, so auch Magdeburg und Barleben. Der Hundehalter hat sich mithin rechtswidrig verhalten, und es könnte ein Bußgeld gegen ihn verhängt werden. Es sei denn, er hat sich auf einem Privatgelände befunden. Da gilt das Anleingebot nicht.

Etwas anderes ist natürlich das Verhalten gegenüber " Rowdys ", wie von Ihnen geschildert. Rechtlich bestünde sicher die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder die Polizei einzuschalten. In diesem Zusammenhang könnte man auch Anzeige wegen Beleidigung stellen. Hierzu

müsste jedoch der Halter bekannt sein. Der Nachteil an dieser Vorgehensweise ist jedoch, dass man als Anzeigeerstatter seinen Namen angibt. Diesen erfährt dann auch der Täter, wenn er – zum Beispiel über einen Anwalt – Akteneinsicht in den Verwaltungsvorgang nimmt. Selbstverständlich kann man der Polizei auch einen anonymen Hinweis geben. Bei der derzeitigen Personalsituation der Dienststellen gehe ich aber nicht davon aus, dass diesem ernsthaft nachgegangen würde.

Im Ergebnis wird man sich ( leider ) nur verhalten können wie der Leser : Freundlich aber bestimmt auf den nicht angeleinten Hund hinweisen. Reagiert der Halter agressiv, sollte man sich aber besser zurückziehen. Kommt es nämlich zu einer Rangelei oder gar einem Hundebiss, und der Täter ist mittellos oder nicht versichert, bleibt man schnell auf seinen Kosten sitzen. Man hat sich dann zwar couragiert verhalten, ist am Ende aber der Leidtragende.