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Heute 10 bis 12 Uhr Experten geben Auskunft zu Schönheitsreparaturen

11.05.2010, 04:49

Magdeburg ( ahi ). Der Begriff " Schönheitsreparatur " ist sprachlich irreführend, weil es sich dabei eigentlich nicht um eine Reparatur handelt, sondern um die rein dekorative Gestaltung einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Geschäftsraumes, bei der lediglich das Aussehen des Raumes verbessert und oberflächliche Schäden behoben werden.

Was sind Schönheitsreparaturen ? Muss der Mieter generell Schönheitsreparaturen ausführen ? Kann der Vermieter den Mieter verpflichten, in bestimmten Zeiträumen zu renovieren ? Welche Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen sind wirksam, welche nicht ? Auskunft zum Thema Schönheitsreparaturen geben heute beim Volksstimme-Telefonforum Petra Hahne vom Mieterverein Magdeburg, Dr. Holger Neumann von Haus & Grund Sachsen-Anhalt und Jost Riecke, Direktor des Verbands der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt.

Wählen Sie heute zwischen 10 und 12 Uhr die Telefonnummer (03 91) 53 29 70.