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Amtsgericht München : Nur wenig Schmerzensgeld nach Sturz in Straßenbahn

13.01.2010, 04:53

München ( dpa ). Wer in der Straßenbahn hinfällt und sich verletzt, hat nicht automatisch Anspruch auf Schmerzensgeld. Grundsätzlich ist nämlich jeder Fahrgast selbst dafür verantwortlich, sich in der Bahn festzuhalten und aufzupassen, dass er nicht hinfällt, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts München ( AZ 343 C 27136 / 08 ).

Allerdings gibt es Ausnahmen – und in diesem Fall muss der Betreiber der Straßenbahn erstens die Kosten für Schäden übernehmen und zweitens Schmerzensgeld zahlen. So kann von einem Passagier nicht jederzeit erwartet werden, dass er sich festhält. Beim Einsteigen in eine volle Bahn dauere es zum Beispiel einige Zeit, bis jeder sicher steht. Auch beim Entwerten der Fahrkarte müssten die Hände frei sein.

Im konkreten Fall war ein Mann in einer Münchner Straßenbahn bei einer Vollbremsung hingefallen und hatte sich am Kopf und an der Hand verletzt, außerdem war seine Brille zu Bruch gegangen. Kurz, nachdem der Mann eingestiegen war, hatte der Bahnfahrer wegen eines Fahrradfahrers auf die Bremse gehen müssen. Der Mann verlangte von der Münchner Verkehrsgesellschaft 343 Euro für eine neue Brille sowie 3000 Euro Schmerzensgeld. Weil das Verkehrsunternehmen die Zahlung verweigerte, zog er vor Gericht.

Die zuständige Richterin gab dem Mann in einem Berufungsverfahren im Grundsatz erneut Recht, sprach ihm aber ein wesentlich geringeres Schmerzensgeld von 100 Euro zu. Grundsätzlich müsse der Halter einer Straßenbahn zwar für Schäden bei deren Betrieb haften. Der Mann habe nicht genug Zeit gehabt, sich richtig festzuhalten.

Weil es sich bei der Vollbremsung aber nicht um Absicht gehandelt habe, trete lediglich der Fall der sogenannten Gefährdungshaftung ein. Der Kläger sei nach dem Unfall weder krankgeschrieben gewesen noch habe er bleibende Verletzungen erlitten. Das Schmerzensgeld bleibe deshalb niedrig. Das Urteil ist rechtskräftig.