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Reisekatalog Flexible Angaben zu Zuschlägen sind rechtens

30.04.2010, 04:49

Karlsruhe ( ddp ). In Reisekatalogen sind flexible Preisangaben bei Flughafenzuschlägen zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschieden. Ein entsprechendes " tagesaktuelles Preissystem " verstoße nicht gegen geltendes Preisrecht. Der Reiseveranstalter TUI hatte sich in einem Prospekt für Pauschalreisen an die Costa del Sol für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge und -abschläge bis zu 50 Euro für jede Flugstrecke vorbehalten. ( AZ : I ZR 23 / 08 – Urteil vom 29. April 2010 ) Der Bundesgerichtshof betonte, dass diese TUI-Werbung einen zulässigen Preisanpassungsvorbehalt enthalte.