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Sozialgericht Erbschaft zählt als Einkommen

05.10.2009, 05:01

Koblenz ( wid ). Erhält ein ALG-II-Empfänger aus einer Erbschaft Geld, so ist das als Einkommen anzurechnen. Für die Beurteilung einer Erbschaft als Einkommen kommt es nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalles, sondern auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erhalts der Erbschaft an ( SG Koblenz, Az. S 6 AS 1070 / 08 ).