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Keine Pauschalgebühr bei Germanwings

21.09.2009, 05:01

Karlsruhe ( dpa ). Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam erklärt. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig, wenn ein über Kreditkarte oder Bankeinzug bezahlter Flugpreis von der Bank rückbelastet wird, weil beispielsweise das Konto des Kunden nicht gedeckt war. Die Kosten der Bearbeitung seien in der Regel sehr viel geringer, argumentierte das Gericht. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale

Nordrhein-Westfalen. Die Gebühr kann nicht als pauschalierter Schadensersatz beansprucht werden, " weil sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt " ( Az : Xa ZR 40 / 08 ).