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Verbraucherzentrale Rechte von Patienten am Ende des Lebens

26.08.2009, 05:01

Magdeburg ( rgm ). Ab dem 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt : Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen – so hat es der Gesetzgeber bestimmt. Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies somit verbindlich festhalten. Was bei der Vorsorge für den " Fall der Fälle " zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der Ratgeber " Patientenverfügung " der Verbraucherzentralen.

Auf rund 130 Seiten werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erläutert und es werden praktische Tipps für die konkrete Umsetzung gegeben. Der Leser erfährt, was beim Verfassen von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht zu beachten ist, wie die Gestaltungsmöglichkeiten aussehen und welche Konsequenzen mit diesen Willenserklärungen verbunden sind. Realistische Fallbeispiele, Checklisten und zahlreiche Mustertexte runden das Buch ab.

Der Ratgeber " Patientenverfügung " kostet 7, 90 Euro und kann für zusätzlich 2, 50 Euro für Porto und Versand unter der Telefonnummer ( 0211 ) 3 80 95 55 montags bis freitags von neun bis 16 Uhr bestellt werden.