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Rodeo-Veranstaltung Bullenreiten verstößt gegen den Tierschutz

19.08.2009, 08:18

Nürnberg ( rgm ). Ein in der Regel im Rahmen von Rodeo-Veranstaltungen stattfindendes Bullenreiten verstößt gegen den Tierschutz und ist zu untersagen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz im Zusammenhang mit einer ursprünglich auf dem Nürburgringgelände geplanten Vorführung entschieden ( Az. 2 L 803 / 09 ).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, geraten nach einem Gutachten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz die Rinder beim Bullenreiten in eine besondere Stresssituation. " Wenn sich dabei die Tiere in Panik gegen den Reiter wehren, ist das offensichtlich keine antrainierte und spielerische Verhaltensweise mehr ", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold. Das Bullenreiten ist nach Auffassung der Richter nicht als sportliche Disziplin anzusehen. Obwohl es sich dabei unbestritten um eine Veranstaltung mit festen Regeln handle, bei der keine Verletzungen der Rinder beabsichtigt sind. Doch hier stünden nicht körperliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen im Zusammenwirken mit dem Tier als Partner im Vordergrund, sondern der – vorgespielte oder echte – Kampf des Menschen gegen das Tier, urteilten die Richter. Das öffentliche Interesse daran, dass den Tieren bei den reinen Show-Veranstaltungen keine Leiden zugefügt werden, sei daher gewichtiger als die wirtschaftlichen Belange der Veranstalter.