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Auto Winterreifen bis November aufziehen

Wer trotz winterlichen Straßenbelags mit Sommerreifen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

27.10.2015, 23:01

Magdeburg (vs) l Mit Novemberbeginn müssen sich Autofahrer auf den ersten Schnee einstellen. Dann ist Zeit für einen Reifenwechsel. Hans-Jörg Kurth, Abteilungsdirektor Kfz-Versicherung bei den ÖSA Versicherungen, beantwortet häufige Kundenfragen.

Besteht in Deutschland Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt eine Art „Winterreifenpflicht auf winterlichen Straßen“. Das bedeutet, dass laut Straßenverkehrsordnung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Verkehrsexperten und Versicherer empfehlen daher die klassische „O-O-Regelung“: Von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren.

Wie müssen Winterreifen gekennzeichnet sein?

Die Straßenverkehrsordnung schreibt „M+S“-Reifen vor. Das können auch entsprechend gekennzeichnete Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein. Winterreifen mit dem Alpin-Symbol „Berg mit Schneeflocke“ oder dem sogenannten Schneeflockensymbol werden ebenfalls anerkannt.

Was zeichnet Winterreifen gegenüber Sommerreifen aus?

Die Fahreigenschaften von Winterreifen gewährleisten bei frischem oder schmelzendem Schnee und Matsch mehr Sicherheit gegen ein Rutschen oder Ausbrechen des Autos. Sie haften besser, weil ihre Lauffläche größere Profilrillen hat als normale Reifen, so dass Schneewasser und Schneematsch schneller ablaufen. Auch die weichere Gummimischung von Winterreifen sorgt für eine bessere Haftung.

Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

Wer trotz Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch mit Sommerreifen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Kommt es aufgrund der falschen Bereifung zu Gefährdungen bzw. einem Unfall, kann das Bußgeld sogar noch höher ausfallen. Zudem wird der Verstoß in allen Fällen mit einem Punkt in Flensburg geahndet.

Zahlt die Kfz-Versicherung auch, wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden am Auto des Unfallopfers auch dann, wenn der Unfallverursacher rechtswidrig mit Sommerreifen auf winterlicher Straße unterwegs war. Hat er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bekommt er auch Schäden am eigenen Auto bezahlt. Hätte der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind, kann bei einem Unfall die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. Vor allem sollte jeder bedenken: Winterreifen werden nicht für die Versicherung, sondern für die Sicherheit aufgezogen.