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Steuerverfahren Gürth war grob fahrlässig

Landtagspräsident Gürth hat ein Steuerverfahren am Hals und schadet damit seinem Amt.

01.09.2015, 23:01

Landtagspräsident Gürth hat ein Steuerverfahren am Hals. Über strafrechtliche Schuld lässt sich noch nichts sagen. Über politische Verantwortung schon. Detlef Gürth hat eingeräumt, trotz Mahnungen (!) mehrfach keine Steuererklärung abgegeben zu haben. Das war nicht schusselig, das war grob fahrlässig. Fahrlässigkeit beim Steuernzahlen - das passt nicht zu einem Landtagspräsidenten. Als erster Mann des gesetzgebenden Hauses in diesem Bundesland hat er eine besonders hohe Vorbildwirkung. Von ihm darf erwartet werden, dass er seine Steuern gerne und pünktlich zahlt. Zoff mit dem Finanzamt verbietet sich da.

Sicher: Steuerrecht ist kompliziert und auch das Privatleben nicht immer einfach. Doch ein Spitzenpolitiker hat die Mittel und die Intelligenz, Berater zu engagieren, die ihm den Rücken frei halten. Detlef Gürth besaß nicht die Weisheit oder nicht die Kraft, die Dinge zu ordnen. Präsident Gürth hat dem Ansehen des Amtes geschadet. In die zweite Reihe zu treten, wäre konsequent.