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Flüchtlingspolitik Sachsen-Anhalt plant Abschiebung von Afghanen

Erstmals schiebt Deutschland afghanische Staatsbürger gesammelt nach Kabul ab. Künftig will auch Sachsen-Anhalt in das Land abschieben.

15.12.2016, 10:43

Magdeburg (dpa) l Sachsen-Anhalt will künftig auch abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abschieben. Die Rückführungen seien in Planung, teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Bundesregierung hatte in der Nacht zu Donnerstag erstmals eine umstrittene Sammel-Abschiebung von 34 Menschen organisiert.

Der Flieger hob in Frankfurt/Main ab und flog nach Kabul. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und das Saarland beteiligten sich an der Aktion. Sie wurde von den Protesten mehrerer hundert Demonstranten begleitet. Zuvor hatten Deutschland und Afghanistan eine Vereinbarung zur Rücknahme der Flüchtlinge geschlossen.

Die Abschiebungen werden von vielen Seiten kritisiert. Denn in Afghanistan gibt es regelmäßig Anschläge und in Teilen des Landes laufen weiterhin Kämpfe zwischen Regierungstruppen und radikalislamischen Taliban-Rebellen. Die Bundesregierung verteidigte die Rückführungen damit, dass es auch sichere Landesteile gebe.

Sachsen-Anhalt beteiligte sich an der ersten Sammel-Abschiebung nicht. Derzeit erfülle keiner der ausreisepflichtigen afghanischen Staatsbürger die Voraussetzungen, teilte das Innenministerium weiter mit. Meist fehlten noch gültige Pässe oder Ersatzpapiere. Ende November lebten nach Ministeriumsangaben knapp 3400 Asylbewerber aus Afghanistan in Sachsen-Anhalt. Knapp 150 müssten ausreisen. Damit kommen relativ wenige Ausreisepflichtige aus dem umkämpften Land am Hindukusch. Insgesamt gebe es 4350 Männer, Frauen und Kinder, die das Land nach erfolglosen Asylanträgen oder einem Auslaufen der Aufenthaltserlaubnis verlassen müssten.

Insgesamt leben derzeit 15.762 Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt. Sie haben entweder eine Aufenthaltserlaubnis, werden geduldet oder sind sogenannte Dublin-Fälle. Das sind all jene Menschen, die auf ihrer Flucht bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden und eigentlich für ihr Asylgesuch dorthin zurückkehren müssten.