1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Keine Stelle in Sicht

Arbeitslosigkeit Keine Stelle in Sicht

In den kommenden Wochen beenden viele von euch ihre zweieinhalb oder dreieinhalb-jährige Ausbildung. Doch nicht jeder hat dann einen Job.

28.01.2016, 07:02

Haldensleben (an) l Wenn ihr Auszubildende seid und nach eurer Ausbildung nicht übernommen werdet und auch noch keine neue Arbeitsstelle in Sicht habt, solltet ihr euch frühzeitig arbeitslos melden. Dies gilt auch für euch als Auszubildende, wenn ihr erst einige Wochen später nach eurer abgeschlossenen Ausbildung eine neue Stelle antretet.

Lauftext

Durch die Arbeitslosmeldung und einen rechtzeitig gestellten Antrag schließt ihr die Lücke im Versicherungsschutz. Das wichtigste ist die Antragsstellung. Am besten solltet ihr wenn ihr eure Prüfungsergebnisse kennt und wisst, wann genau eure Ausbildung zu Ende ist, euch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden.

„Aus der Erfahrung beantragen zwar etliche junge Menschen Arbeitslosengeld, versäumen es aber häufig wegen des Prüfungsstress oder der Vorbereitung auf den Beruf, den Antrag zeitnah und vollständig wieder abzugeben“, sagt Jana Echternach, Sprecherin der der Magdeburger Arbeitsagentur. Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld seid ihr als Arbeitsloser in dieser Zeit in der Kranken- Pflege- und Rentenversicherung versichert.

Die Magdeburger Arbeitsagentur rät, dass ihr euren Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Ende eurer Ausbildung abgebt. Dabei sollte auch die Arbeitsbescheinigung eures Ausbildungsbetrieben vorliegen.

Ihr könnt dann euren Antrag an die Arbeitsagentur in Magdeburg schicken. Bei weiteren Fragen könnt ihr euren Antrag auch persönlich in der Arbeitsagentur abgeben.

Meldet euch vorher an unter der kostenfreien Hotline 0800/45 55 500