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KommunalverfassungBürgermeister rebellieren gegen Land

CDU, SPD und Grüne wollen mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen. Doch die Stadtchefs in Sachsen-Anhalt lehnen den einfacheren Zugang dazu ab.

10.05.2017, 23:01

Magdeburg l Bis zum Frühjahr 2018 will die Landesregierung das Kommunalverfassungsgesetz ändern. Die Reform soll vor der nächsten Kommunalwahl 2019 greifen. CDU, SPD und Grüne planen, die Hürden für Bürgerbeteiligung in verschiedenen Bereichen abzubauen.

Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen sich bisher zehn Prozent der Einwohner auf einer Unterschriftenliste eintragen (ab 20.000 Einwohnern weniger). Mit dem folgenden Bürgerentscheid können beispielsweise Beschlüsse des Gemeinderates gekippt werden. Doch damit dieser wirksam wird, müssen mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmen. „Das 25-Prozent-Zustimmungsquorum halten wir für schwierig“, sagt Sebastian Striegel (Grüne). „Hier wollen wir mit unseren Koalitionspartnern eine neue Lösung finden.“ Wie weit es gesenkt werden soll, ist noch unklar.

Sachsen-Anhalts Stadtchefs warnen jedoch vor einer solchen Reform. „Da bin ich kategorisch dagegen“, sagt Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (parteilos), der auch Präsident des Städte- und Gemeindebundes ist. „Es gibt genug Möglichkeiten, sich zu beteiligen.“ Die „Gesamtinteressen“ einer Kommune müssten an erster Stelle stehen. Entscheidungen wie über den Standort für ein Tierheim dürften nicht durch Bürgerentscheide von jedem Stadtteil gekippt werden. „Wenn jeder sagen kann ‚bei uns aber nicht‘ geht nichts mehr in der Stadt. Das Ganze muss praktikabel bleiben“, so Trümper.

Auch der Tangerhütter Bürgermeister Andreas Brohm (parteilos) lehnt die Pläne ab. „Wir haben einen Gemeinderat und 19 Ortschaftsräte. Da sollte nicht noch eine Nebendemokratie aufgemacht werden, mit der Beschlüsse der gewählten Vertreter negiert werden“, sagt er. Mehr Bürgerbeteiligung erreiche man nicht durch geringere Hürden, sondern indem die Verwaltung auf die Einwohner zugehe. „Wir müssen besser im Erklären werden, um Spannungen rauszunehmen.“

Bis zum Sommer will das Innenministerium mit den Vertretern der Kommunen dazu Gespräche führen. Dabei sollen auch andere Änderungen zur Sprache kommen:

Ortschaftsrat: Laut Gesetz würden ab dem Jahr 2019 in Ortschaften mit weniger als 300 Einwohnern die Ortschaftsräte wegfallen. Doch nachdem ganze Dörfer den Aufstand geprobt haben, wird die Regelung entschärft. Künftig soll der Gemeinderat bestimmen dürfen, ob es Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister oder nur einen Ortsvorsteher gibt.

Kommunalpolitiker: Die Koalition will eine Frist zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger an die Verwaltung einführen. Außerdem sollen die Kontrollrechte der Gemeinderäte in Bezug auf kommunale Beteiligungen und Zweckverbände gestärkt werden. In nichtbeschließenden Ausschüssen sollen Bürgerfragestunden zugelassen werden.

Stadtteile: Bisher gibt es in Stadtteilen keine Ortschaftsräte, sondern nur auf dem Land. Künftig soll der Stadtrat darüber entscheiden, ob er diese einführen will. Trümper hält davon gar nichts. „Eine solche Zersplitterung ist der falsche Weg“, sagt er. „Die Konsequenz wären neue Gefechtslagen: Stadtteil gegen Stadtteil.“