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Müllskandal Finzelbergs Tochter unter Verdacht

Im Müllskandal gerät nun die Tochter des ehemaligen Landrates Finzelberg ins Visier. Der Verdacht: Bestechungsgelder wurden getarnt.

Von Franziska Ellrich 02.08.2016, 13:03

Magdeburg l Die Tochter des Ex-Landrates Lothar Finzelberg soll für einen der damaligen Tongruben-Betreiber Texte übersetzt und dafür fast 5000 Euro kassiert haben. Doch die Staatsanwaltschaft glaubt nicht daran. Auch bei dieser Summe soll es sich um Bestechungsgeld für den damaligen Landrat des Jerichower Landes gehandelt haben. Das machen die aktuellen Beweisanträge deutlich.

Am Montag war der 30. Verhandlungstag für Lothar Finzelberg. Er sitzt auf der Anklagebank, weil er mehr als 260.000 Euro von den Tongruben-Betreibern kassiert und im Gegenzug Einfluss auf die Genehmigungen zur Verfüllung von Tongruben genommen haben soll. Tonnenweise geschredderter Hausmüll liegt heute in den Gruben des Kreises und schadet der Umwelt.

Warum man sich bei der Staatsanwaltschaft so sicher ist, dass es die Dolmetscher-Dienstleistung von Finzelbergs Tochter nie gab? Im Lebenslauf der Tochter, die im erwähnten Zeitraum Anfang 20 war, wird diese Tätigkeit nicht erwähnt, erklärt Oberstaatsanwältin Verena Borstel. Zudem sei dort im angeblichen Zeitraum der Übersetzungstätigkeiten, Januar bis Oktober 2007, ein anderes Praktikum aufgeführt. Auch findet die Überweisung von mehr als 4000 Euro keine Erwähnung in einem Schreiben von Finzelbergs Tochter ans Sozialamt, in dem es um dringend benötigte Unterstützung geht, so die Staatsanwältin.

Der ehemalige Tongruben-Betreiber Siegfried K., der das Geld gezahlt hat, sitzt schon nicht mehr auf der Anklagebank. Sein Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Zuvor erklärte Siegfried K. noch: Er habe keine Kenntnis darüber, ob Finzelbergs Tochter für das Geld auch wirklich Leistungen erbracht hat. Dass es bei der Absprache allein um den „Geldfluss“ und nicht um Gegenleistungen ging, sei auch das Ergebnis der Vernehmungen des Kronzeugen. Das erklärte jetzt einer der Ermittler im Zeugenstand.