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Stadtrat Stendal Gültigkeit der Wahl weiter unklar

Mehr als zwei Jahre nach dem Wahltermin geht der Rechtsstreit um die Gültigkeit der Stadtratswahl in Stendal in eine neue Runde.

18.08.2016, 16:45

Magdeburg/Stendal l Der Vierte Senat des Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat in dieser Woche eine Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichtes vom April 2014 widerrufen. Die Verwaltungsrichter hatten die Wiederholung der Stadtratswahl vom Juni 2015 wegen Formfehlern bei der Aufstellung der FDP-Kandidatenliste für ungültig erklärt.

Der Stadtrat hatte daraufhin den Antrag gestellt, eine Berufung gegen das Urteil zuzulassen. Dem gab das Oberverwaltungsgericht jetzt statt, „weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen“, heißt es in der Begründung. Verhandelt werden soll im ersten Halbjahr 2017.

Der Vierte Senat will nun prüfen, ob die Wahl der FDP-Liste nicht nach den Grundsätzen der geheimen Wahl erfolgte. Zudem rügen die Richter, dass nicht mehrere Zeugen gehört wurden und andere Stadtratsmitglieder kein Anhörungsrecht bekommen hatten.