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Todesfahrer Anklage fordert siebeneinhalb Jahre Haft

Unfall oder Totschlag? Hallenser Gericht muss Urteil gegen Mann fällen, der die Ex-Freundin mit dem Auto angefahren und getötet haben soll.

19.01.2017, 13:51

Halle (dpa) l Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den Tod einer 30-Jährigen in Sangerhausen siebeneinhalb Jahre Haft für den Ex-Freund gefordert. Der Mann habe mit seiner Tat ein Menschenleben ausgelöscht, sagte Staatsanwalt Hendrik Weber am Donnerstag vor dem Landgericht Halle. Er solle wegen Totschlags verurteilt werden. Der 32-Jährige war laut Anklage im August nach einem Streit mit dem Auto direkt auf seine Ex-Freundin zugefahren, die auf einer Brücke saß. Sie starb an schwersten Kopfverletzungen.

Laut den Ermittlungen wurde die Frau von dem Auto sieben Meter mitgerissen und erlitt dabei auch Prellungen und Schürfwunden. Der Angeklagte habe die Schwerverletzte ihrem Schicksal überlassen und sei weggefahren. Ein Zeuge rief den Notarzt.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von sich. In mehreren Variationen stellte er das Geschehen als Unfall dar. "Es tut mir alles sehr leid", sagte der gelernte Mechaniker im Gerichtssaal. Sein Verteidiger Marten Keil plädierte auf eine Bewährungsstrafe von unter zwei Jahren. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters ist der Angeklagte schuldfähig. Er halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass es sich um eine spontane Tat handelte, sagte der Sachverständige.

Laut Obduktion hatte die Frau Alkohol getrunken. Sie saß den Ermittlungen zufolge in der Kleinstadt auf einer Brücke in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) als der Angeklagte mit dem Auto direkt auf sie zufuhr. Sie starb vor Ort.