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Untreue-Prozess"König von Deutschland" bleibt in U-Haft

Peter Fitzek steht gegenwärtig wegen Veruntreuung von 1,3 Millionen Euro vor Gericht. Eine wichtige Entscheidung ist bereits gefallen.

21.10.2016, 15:45

Halle (dpa) l Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, bleibt in Untersuchungshaft. Er sei weiterhin dringend tatverdächtig, entschied die Wirtschaftsstrafkammer am Freitag in dem Untreue-Prozess am Landgericht Halle. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft besteht bei ihm weiterhin Flucht- und Verdunklungsgefahr. Der 51-Jährige ist angeklagt, zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg ohne die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Bankgeschäfte betrieben zu haben. Dabei sollen knapp 600 Kunden, denen Fitzek eine sichere Anlage versprochen habe, rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher eingezahlt haben. Eine Frau soll ihm 300.000 Euro anvertraut haben.

Von den Spareinlagen soll der Angeklagte mehrfach hohe Geldbeträge – darunter auch 320.000 Euro als Einzelsumme in bar – für insgesamt 1,3 Millionen Euro abgehoben haben. Der Verbleib des Geldes ist laut Staatsanwaltschaft unklar. Das bestätigte eine Kriminalbeamtin, die am zweiten Verhandlungstag als Zeugin befragt wurde. Die 55-Jährige erwähnte zugleich frühere Ermittlungen gegen Fitzek, so wegen des Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz und im Zusammenhang mit Vorwürfen der Geldwäsche.

Der Angeklagte wies sämtliche Anschuldigungen gegen ihn vehement zurück. "Ich bin nicht jemand, der versucht, jemanden zu belügen oder zu betrügen. Ich möchte, dass die Wahrheit auf den Tisch kommt", sagte er. Auch am zweiten Verhandlungstag waren Anhänger des selbst ernannten Monarchen unter den Zuschauern. Im Gericht herrschten strengste Sicherheitsvorkehrungen. Das Gebäude wurde von Polizisten bewacht. Der Angeklagte wurde in Hand- und Fußfesseln in den Saal geführt. Er sitzt seit Juni in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt am Donnerstag hatte er einen Antrag auf Entlassung gestellt.

Fitzek wird laut Innenministerium den sogenannten Reichsbürgern zugeordnet, die die Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze leugnen. Er selbst bestreitet das. Der gelernte Koch hat die Justiz in Sachsen-Anhalt bereits mehrfach mit Prozessen beschäftigt, weil er unter anderem ohne Genehmigung eine eigene Krankenkasse betrieben und rund 360.000 Euro eingenommen hatte. Außerdem hatte er sich selbst einen Führerschein ausgestellt. Gegen diverse Gerichtsurteile legte Fitzek jeweils Rechtsmittel ein. So hatte ihn das Amtsgericht Dessau-Roßlau erst im April wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt.

Der Untreue-Prozess in Halle soll bis März 2017 dauern. Der nächste Verhandlungstag ist für den 1. November angesetzt.