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Verwaltungsgericht Klagen gegen Volkszählung abgelehnt

Die Volkszählung aus dem Jahr 2011 war rechtmäßig. Für klagende Kommunen bedeutet das weniger Geld.

02.10.2016, 14:10

Magdeburg (dpa) l Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat vier Klagen von Kommunen gegen die Volkszählung des Jahres 2011 abgewiesen. Wie ein Sprecher am Sonntag in Magdeburg sagte, sieht das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die entsprechenden Bescheide seien deshalb rechtmäßig. Geklagt hatten den Angaben zufolge neben der Landeshauptstadt Magdeburg auch Burg, Blankenburg und Osterburg.

Hintergrund ist, dass nach den Ergebnissen der Volkszählung in einigen Gemeinden weniger Menschen lebten als angenommen. Dadurch verringern sich die Zahlungen des Landes an die Kommunen. Acht Kommunen wollten die Ergebnisse gerichtlich anfechten.

Das Verwaltungsgericht ließ gegen seine bereits am vergangenen Dienstag ergangene Entscheidung eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu.